Brief vom Vermieten nach Mietkürzung

Schönen guten Tag liebe Mitglieder,

ich wohne zurzeit in einer 1,5 Zimmer Wohnung. Mein Problem ist jetzt , dass von anfang an der Herd kaputt war und da mein Vermieter nach mehrmaligem Auffordern nicht aktiv geworden ist , ich nun die Miete gekürzt habe.

Jetzt schreibt er mir , das ich Reparaturen in höhe von 100€ selbst zu tragen habe ( lt. Mietvertrag) , fakt ist jedoch , dass der Schaden an dem Herd evtl. bzw. bestimmt schon vor meinem Einzug vorhanden war.

Soll ich Ihm die Miete erstatten , oder soll ich ihm auf seinen Brief antworten?

Am besten wäre mir eine Antwort mit § .

Mfg

Daud A.

Hallo Daud,

wenn der Herd dem Vermieter gehört und Bestand der Wohnung war, MUSS er den reparieren lassen. Es ist ja sein Eigentum!
Die Schönheitsreparaturen (bis 100€uro) beinhalten mutwillige Zerstörung an Lichtschalter/Türklinken etc.
Selbst wenn der Herd total kaputt wäre, müßte er Ihnen einen Neuen kaufen-ohne Umlagekosten!!!
Wichtig ist, der Herd steht auf Ihrem Einzugs-Übergabe-Protokoll mit als vorhanden. Wenn nicht, war Ihr Vermieter „sehr klug“-um nicht zu sagen gemein, denn dann ist der Herd Ihnen u.Sie müssen die Rep.selbst zahlen.
Unter Mietrecht finden Sie bei Google noch div. Einzelheiten dazu.

MfG Waldi 64

hallo daud,
selbstverständlich ist hier der vermieter zuständig.
mfg,
udo

Hallo Daud,

antworten würde ich auf jeden Fall, zur Not mit dem Hinweis, dass das ja wohl keine Schönheitsreparatur ist. Ich weiss jetzt nicht, um wieviel du die Miete gekürzt hast und vor Allem nicht, ob du deinen Vermieter schriftlich über den kaputten Herd informiert hast. Sollte das der Fall sein, kannst dues darauf ankommen lassen, denn da ist er auf jeden Fall in der Pflicht. Wenn er dir den Herd als Kücheneinrichtung quasi mit vermietet hat, ist er auch dafür verantwortlich, dass er funktioniert.
s.§ 536c BGB Mietrecht ff.

Good luck
Maria

Hallo,

was steht denn im Übergabeprotokoll? Ist hier schon der Schaden vermerkt? Falls ja, ist dies eindeutig Sache der Vermieterin. Falls nein, haben Sie es bestimmt am nächsten Tag der Vermieterin mitgeteilt. Auch dann: Angelegenheit der Vermieterin.

Falls es anders war, bitte ich um weitere Informationen, da ich nur dann helfen kann.

Lieben Gruss

mitredenwill

hallo,
ich gebe keine Antwort mit §, da es keinen zu defekten Herden gibt.
Aber meine Einschätzung:
Im Vertrag steht, dass der Mieter Reparaturen bis 100 Euro selbst zu tragen hat.

Meist ist die Formulierung „Kleinreparaturen“ bis 100 Euro je Fall und bis zu einer Höhe von höchstens 6% der Jahresnettomiete je Jahr oder ähnlich.
Diese Klausel ist nur wirksam, wenn die Höhe des Einzelschadens nicht zu hoch ist, 100 Euro ist da aber durchaus in Ordnung, und wenn eine Jahreshöchstgrenze festgelegt ist. Fehlt diese hier im Vertrag, ist der Mieter für keinerlei Kleinreparautren verantwortlich
Dies wird hier vom Mieter nicht in Frage gestellt.
Der Mieter verweist darauf, dass „evtl. oder bestimmt“ der Schaden schon bei Einzug vorhanden war.
Dies hätte er vorab monieren müssen.
Dies ist wohl nicht geschehen, also kann er sich so einfach nicht darauf beziehen.
Ist der Schaden bei Einzug nicht erkennbar gewesen, dann könnte man so argumentieren.
Da der Vermieter dies aber negiert (wie ich annehme), würde der Mieter dies einklagen müssen.
Oder: Wenn der Vermieter die Mietminderung nicht akzeptiert, müsste er den Klageweg gehen, um die volle Miete zu erhalten.
Ich rate nicht dazu, einen Klageweg zu gehen, insbesondere nicht, wenn es so unvorhersehbar ist, ob der Mieter gewinnt. Ich denke, nach der Schilderung, sogar, dass der Mieter verlieren wird.

Gut. Wie geht man vor?
Erstmal ist der Vermieter verpflichtet, die Reparatur in Auftrag zu geben, den Handwerker zu bestellen und zu bezahlen etc. Entspricht die Reparatur in Kosten und Höhe der Bagatellschadensklausel, kann er sich diese vom Mieter wiederholen, aber nur wenn die Reparatur erfolgreich war.
Es stellt sich die Frage:
Was am Herd ist defekt, wie teuer ist eine Reparatur, ist diese noch sinnvoll im Vergleich zum Wert?
Meine Einschätzung:
Jede Reparatur, die von einem Fachmann mit Anreise durch geführt wird, kostet mehr als 100 Euro. Damit muss der Vermieter die komplette Rechnung (also nicht abzüglich 100 Euro) zahlen.
Das sollteder Mieter dem Vermieter mitteilen.
Wenn dieser darauf nicht mit der Reparatur oder Austausch reagiert, sollte der Mieter schriftlich eine Frist zur Abstellung des Schadens stellen. Wenn diese verlaufen ist, würde der Mieter den Vermieter in Verzug setzen, die Miete mindern (was er hier schon getan hat, Höhe unbekannt, vielleicht nicht angemessen, wieder ein Grund, vor Gericht zu verlieren) und zu einer neuen Frist ankündigen, dass die Reparatur von einem Fachbetrieb durchgeführt werde und die Kosten mit der Mietzahlung verrechnet werde.
Jeder vernünftige Vermieter würde vorher schon einsehen, dass es wohl das Beste ist, den Herd zu tauschen. Wenn nicht müsste er die volle Miete einklagen und bei dem oben geschilderten Vorgehen und dem Nachweis, dass es sich nicht um eine Kleinreparatur handelt, hätte der Mieter gute Chancen zu gewinnen.

Zusammengefasst:
Der Vermieter muss die Reparatur veranlassen.
Kostet sie mehr als 100 Euro, trägt er die gesamten Kosten.
Ist keine Jahreshöchstgrenze vereinbart für diese Kleinreparaturen, ist die Klausel eh ungültig: Der Vermieter zahlt in jedem Fall alles.
Jede Reparatur mit Anfahrt kostet mehr als 100 Euro.

Für eine ordnungsgemäße Mietminderung muss der Vermieter Kenntnis vom Mangel haben, in Verzug gesetzt werden und die Mietminderung der Mieteinbuße angemessen sein.
Auf der sicheren Seite, aber wer macht das schon, zahlt man den geminderten Betrag auf ein Sperrkonto.

Ich hoffe,ich konnte auch ohne Paragraphen helfen
lg

Wurde beim Einzug schriftlich festgehalten das der Herd nicht funktioniert?
Wenn nicht belegbar ist, dass der Herd beim Einzug defekt war und im Mietvertrag steht das Kleinreparaturen bis 100€ im Jahr vom Mieter zu tragen sind, sieht deine Seite schlecht aus, denn nur wenn du belegen kannst das es so war kommst du mit der Mietminderung durch und der Vermieter muss das Teil auf seine Kosten reparieren.

Ich würde versuchen das Ganze persönlich mit ihm zu regeln, vielleicht hat er etwas falsch verstanden.

Viel Erfolg, über eine Rückmeldung würe ich mich freuen
Schönen Abend
Margret

Hallo,
wenn der Herd von Anfang an defekt war, hätten Sie das dem VM sofort mitteilen müssen. Ich weiß ja auch nicht, wie lange Sie schon in der Wohnung leben. Es ist immer ein Risiko, so eine Reparaturklausel zu unterschreiben, wenn alte oder ältere Gegenstände, die evtl. schon beim Vormieter defekt waren.
Gruß
Melodie

Hallo,

erstmal solltest Du Deine Klausel im Mietvertrag überprüfen, ob diese überhaupt rechtens ist, sonst mußt Du nämlich garnix zahlen.
Sollte alles korrekt sein, dann entbindet das jedoch nicht den Vermieter den Auftrag zur Reparatur auszulösen und die Rechnung zu belgeichen. Er kann dann den von Dir zu zahlenden Betrag fordern.

Eine Mietminderung, wie Du sie bereits vorgenommen hast ist aus meiner Sicht auch rechtens, da der Vermieter seinen Pflichten nicht nachgekommen ist.

mfG P. Kunze

Kleinreparaturklausel - wie sie genau funktioniert

Grundsätzlich muss ist der Vermieter für Instandhaltung und Instandsetzung zuständig. Der Mieter muss nur für Kleinreparaturen zahlen, wenn er laut Mietvertrag dazu verpflichtet ist. Diese Klausel gilt aber nur, wenn eine Obergrenze für einzelne Kleinreparaturen genannt ist, die 75 Euro nicht übersteigen darf. Alles was teurer ist, ist keine Kleinreparatur.

In der Kleinreparaturklausel muss zudem ein Höchstbetrag für alle Kleinreparaturen innerhalb eines Jahres genannt werden. Der Mieter muss danach in einem Jahr höchstens 150 - 200 Euro für alle Kleinreparaturen zusammen zahlen oder 8% der Jahresmiete. Außerdem darf der Mieter per Mietvertrag nur zur Bezahlung der Kleinreparatur verpflichtet werden - nicht etwa zur Durchführung der Arbeit oder zur Beauftragung der Handwerker. Dies ist immer Sache des Vermieters.

Die Klauseln der Kleinreparaturklausel
Die Wirksamkeit so einer Klausel ist zusätzlich an weitere Bedingungen geknüpft: Im Mietvertrag muss genau festgehalten sein, für welche Schäden sie gilt. Zahlen muss der Mieter nur für Teile, die seinem direkten und häufigen Gebrauch dienen. Dazu zählen beispielsweise Installationsgegenstände für Strom, Wasser, Gas, Heiz- und Kocheinrichtungen, Fenster- und Türverschlüsse sowie Fensterläden und Rollos.

Erfüllt die Kleinreparaturklausel all diese Voraussetzungen nicht oder weicht sie zu Ungunsten des Mieters von diesen Vorgaben ab, ist sie unwirksam. Dann muss der Vermieter auch für kleinere Reparaturen bezahlen. Kann ein Schaden nicht mehr repariert werden und ist deshalb eine Neuanschaffung erforderlich oder ist die Reparatur teurer als 75 Euro, muss sich der Mieter nicht an den Kosten beteiligen.

Anders sieht es übrigens aus, wenn der Mieter den Schaden schuldhaft verursacht hat. Dann muss er zahlen. Und hat er sich zum Beispiel eine Gasetagenheizung, mit Genehmigung des Vermieters eingebaut, muss er selbst für die Wartung und die Reparaturen aufkommen.

Ihre Verärgerung verstehe ich. Trotzdem rate ich zu beidem, denn der Gesetzgeber hat für Mietminderungen strenge Richtlinien erlassen. Wurden diese nicht eingehalten droht fristlose Kündigung, Räumungsklage und Schadensersatzklage.
Mietminderung an ist grundsätzlich an eine angemessene Fristsetzung gebunden. Das bedeutet ohne Fristsetzung KEINE rechtmäßige Mietminderung! Wurde eine angemessene Frist gesetzt und wurde diese überschritten, darf NUR von der Grundmiete gemindert werden.
Die Höhe entscheidet jeder Mieter selbst, da jeder die Minderung anders empfindet. Heute werden meistens Wohnungen leer (ohne Herde und ohne Waschtische vermietet. Wohnen Sie möbliert?
Die Kleinrep. Klausel ist NICHT rechtlich abgedeckt. Es hat sich unter den Vermietern so eingebürgert, wobei hier Kleinrep. z.B. def. Klinke, Klingel usw. zu bezahlen sind.
In Deutschland herrscht das Verursacherprinzip, das bedeutet wer etwas kaputt macht muss den Schaden ersetzen bzw. die Rep. bezahlen.

Lesen sie genau Ihren Mietvertag durch! Da steht exakt beschreiben, für welche Repatratuten siem selber und bis zu welcher Höhe aufzukommen haben. Falls Sie im Übergabeprotokoll bereits den Defekt des Herdes vermerkt haben, dann ist das sowieso Sache zwischen dem Vermieter und dem Vormieter.

Hallo Daud,
wenn der Mangel schon bei Übergabe vorhanden war und es auch im Übergabeprotokoll steht, dann muss der Vermieter den Mangel beheben. Wenn es nicht vermerkt ist und es keine Zuegen gibt, die bestätigen könnten, dass der Mangel schon vorher bestand, dann wirst du wohl den Mangel beheben und dem Vermieter die zurück behaltene Miete nachzahlen müssen.
LG Chris

hallo,
der herd muss ja schon am 1.tag defekt gewesen sein…was steht im Mietvertrag über reperaturkosten

lisa

Hallo,

zunächst einmal muss ich sagen, daß Du offensichtlich bei Einzug bzw. Abschluss des Mietvertrages nicht überprüft hast, ob alles funktionstüchtig ist.
Im schlimmsten Fall wurde die Miete unter Berücksichtigung des defekten Herdes berechnet.

Die obligatorischen 100,- werden oft in Mietverträgen verankert, gelten für Schönheitsreparaturen etc.

Lies mal hier:
http://www.gutefrage.net/frage/mietrecht-wer-kommt-f…

Gruaß Ina

Hallo Daud,

grundsättzlich hat der Vermieter die Mietsache in einem gebrauchsfertigen Zustand zu übergeben. Dazu gehört sicher auch ein funktionierender Herd.

Die Frage ist aber, kannst Du beweisen, dass der Herd bei Deinem Einzug bereits defekt war? Um diesen Nachweis führen zu können solltest Du versuchen, mit dem Vormieter in Kontakt zu treten um von Ihm die Bestätigung zu bekommen. Ohne diesen Nachweis könnte eine Auseinandersetzung sehr schwierig werden.

Aber vielleicht kannst Du dich ja mit deinem Vermieter einigen. Ein Gespräch, im Beisein eines Freundes, hilft da meist deutlich besser als alle Schreiberei.

Viel Erfolg dabei und beste Grüße, Hubert Steiger.

Hallo ! Es kommt drauf an, ob Sie ein Möbliertes Zimmer mieten oder nicht. Wenn Sie möbliert mieten und die Nutzung vom Herd im Mietvertrag geregelt ist dann sollte der Vermieter ihn auch reparieren lassen. Aber sonnst, bei normalem Mietvertrag ist es luxus, dass da überhaupt Kücheneinrichtung vorhanden war. Dann sind Küchengaräte kein Gegenstand der Mietsache, und dem nach müssen Sie sich selbst eins besorgen. Das Alte Gerät können Sie ja kostenloss abholen lassen. Bei Ebay Kleinanzeigen gibt es mehrere angebote solcher Firmen, die ein kaputtes Gerät kosenloss abholen.

Guten Morgen,

Guten Morgen,

also wir sind hier keine Anwälte und wenn Du eine Rechtsberatung wünscht, dann musst Du zum Anwalt gehen.

Als der Mietvertrag unterschrieben wurde, wurde dort vermerkt das der Herd nicht geht? oder ist dieser erst nach mehreren Monaten kaputt gegangen? Wurde eine komplette Küche mit Herd angemietet? Ist die Küche ein Bestandteil der Wohnung? Das sind wichtige Fragen, die erst beantwortet werden müssen!