habe eine Frage bezüglich der GEZ.
Bin mit meinen 17 Jahren laut deutschem Recht noch Minderjährig und gehe zur Zeit in die 11. Klasse eines Gymnasiums. Desweiteren, neben etwas Taschengeld, kein Einkommen.
Nun habe ich schon im November einen Brief von der GEZ bekommen, dass ich mich melden soll und wie viel Einkommen ich habe etc. Im Dezember kam dann ein zweiter Brief, in dem der erste auch erwähnt wurde.
Heute kam nun der dritte Brief, mit Erwähnung der ersten beiden, und einer Mahnung vor einem Bußgeld in Höhe von 1000€ wenn ich mich bis irgendwann im Februar nicht melde.
Soll ich nun darauf antworten? Bzw, mit dem Formular von denen oder eher einen Allgemeinen Brief an die GEZ?
und einer Mahnung vor einem Bußgeld in Höhe von 1000€
wenn ich mich bis irgendwann im Februar nicht melde.
Hi,
die Methoden der GEZ werden auch immer krimineller.
"13. Müssen Schüler / Studenten / Auszubildende Rundfunkgebühren zahlen?
Rundfunkgeräte, die von Studenten, Schülern oder Auszubildenden am Ausbildungsort (z.B. Hochschulort, Internatsort) zum Empfang bereitgehalten werden, sind anmelde- und gebührenpflichtig. Dies gilt unabhängig davon, ob es sich bei der Wohnung am Ausbildungsort um eine Haupt- oder Nebenwohnung handelt oder ob für Rundfunkgeräte am Heimatort bereits Gebühren entrichtet werden. Unter bestimmten Voraussetzungen besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht zu stellen.
**Wohnt der Student, Schüler oder Auszubildende während der Ausbildungszeit bei seinen Eltern und liegt sein Einkommen unter dem einfachen Sozialhilferegelsatz/Regelsatz für Haushaltsangehörige, sind seine Geräte nicht anmeldepflichtig. Voraussetzung dafür ist, dass die Eltern bereits Rundfunkgeräte angemeldet haben.
Die Regelsätze für Haushaltsangehörige sind bundeseinheitlich geregelt. Die Höhe des maßgeblichen monatlichen Regelsatzes für Haushaltsangehörige beträgt 278 Euro."**
Ich würde auf den Brief draufkritzeln, dass du Schüler ohne Einkommen bist und außerdem gar keinen Fernseher hast, und den Wisch dann an die GEZ zurückschicken. Und danach würde ich auf gar nichts mehr reagieren.
Ich würde auf den Brief draufkritzeln, dass du Schüler ohne
Einkommen bist und außerdem gar keinen Fernseher hast, und den
Wisch dann an die GEZ zurückschicken.
NEIN!
Ich würde von vorneherein GARNICHT reagieren!
Wer kein anmeldepflichtiges Gerät besitzt ist der GEZ gegenüber nicht auskunftpflichtig!
Grüße von
Tinchen
Wohnt der Student, Schüler oder Auszubildende während der
Ausbildungszeit bei seinen Eltern und liegt sein Einkommen
unter dem einfachen Sozialhilferegelsatz/Regelsatz für
Haushaltsangehörige, sind seine Geräte nicht anmeldepflichtig.
Voraussetzung dafür ist, dass die Eltern bereits
Rundfunkgeräte angemeldet haben.
habe eine Frage bezüglich der GEZ.
Bin mit meinen 17 Jahren laut deutschem Recht noch
Minderjährig und gehe zur Zeit in die 11. Klasse eines
Gymnasiums. Desweiteren, neben etwas Taschengeld, kein
Einkommen.
Nun habe ich schon im November einen Brief von der GEZ
bekommen, dass ich mich melden soll und wie viel Einkommen ich
habe etc. Im Dezember kam dann ein zweiter Brief, in dem der
erste auch erwähnt wurde.
Heute kam nun der dritte Brief, mit Erwähnung der ersten
beiden, und einer Mahnung vor einem Bußgeld in Höhe von 1000€
wenn ich mich bis irgendwann im Februar nicht melde.
Soll ich nun darauf antworten? Bzw, mit dem Formular von denen
oder eher einen Allgemeinen Brief an die GEZ?
Hallo Michael,
antworten solltest du.
Frage: Woher weiß die GEZ das du kein Einkommen hast?
Woher weiß die GEZ das du keine Gebührenpflichtige Geräte hast?
Gruß Wer
Soll ich nun darauf antworten? Bzw, mit dem Formular von denen
oder eher einen Allgemeinen Brief an die GEZ?
Hallo Michael,
antworten solltest du.
Nein. warum? Tinchen hat doch schon richtigerweise darauf hingewiesen:
Wohnt der Student, Schüler oder Auszubildende während der
Ausbildungszeit bei seinen Eltern und liegt sein Einkommen
unter dem einfachen Sozialhilferegelsatz/Regelsatz für
Haushaltsangehörige, sind seine Geräte nicht anmeldepflichtig.
Voraussetzung dafür ist, dass die Eltern bereits
Rundfunkgeräte angemeldet haben.
Frage: Woher weiß die GEZ das du kein Einkommen hast?
aus den oben zitierten Gründen muss die GEZ das nicht wissen. weil nicht die GEZ darüber entscheidet, ob bei obiger Fallkonstellation gezahlt werden muss oder nicht.
Woher weiß die GEZ das du keine Gebührenpflichtige Geräte
hast?
wenn man nichts gebührenpflichtiges hat, muss man es auch nicht anmelden. wenn ich weder TV noch Radio habe, schreib ich der GEZ doch auch nicht: Hallo liebe GEZ, ich habe mir einen MP3-Player gekauft, mit dem ich aber kein Radio empfangen kann. ich wollts euch nur wissen lassen".
oder muss ich in zukunft der GEZ quartalsmäßig einen brief schicken, aus dem hervorgeht, dass ich keine gebührenpflichtigen Geräte besitze?
Nun habe ich schon im November einen Brief von der GEZ
bekommen, dass ich mich melden soll und wie viel Einkommen ich
habe etc. Im Dezember kam dann ein zweiter Brief, in dem der
erste auch erwähnt wurde.
Heute kam nun der dritte Brief, mit Erwähnung der ersten
beiden, und einer Mahnung vor einem Bußgeld in Höhe von 1000€
wenn ich mich bis irgendwann im Februar nicht melde.
Klar, diese Abfolge von 3 Briefen kommt regelmäßig auch bei mir an (Nicht-Besitzer eines Fernsehers, aber angemeldet als Radaudionutzer).
Und da sich nichts bei mir geändert hat => Ablage rund.
Wenn du den Text genau liest steht da nicht dass man konkret dir was androht, sondern dass die Möglichkeit besteht, wenn da was faul ist, dass ein Bußgeld möglich wäre … soll einfach bedrohlich klingen.
Kannst natürlich auch hinten ankreuzen „Annahme verweigert“ und den Text: „Altpapier bitte selbst entsorgen“ beifügen und wieder dem Briefträger mitgeben. Dafür war ich denn aber zu faul.