Hallo,
kann man eigendlich, wenn man einen Brief von einer Detektei bekommt, worin es heißt, das persönliche Daten von mir gespeichert wurden, nachfragen, wer diese in Auftrag gegeben hat? Sprich muß mir die Detektei auskunft erteilen? Kann ich verlangen, das er diese Löscht?
Hallo,
kann man eigendlich, wenn man einen Brief von einer Detektei
bekommt, worin es heißt, das persönliche Daten von mir
gespeichert wurden, nachfragen, wer diese in Auftrag gegeben
hat?
Ja. Dein Recht auf informelle Selbstbestimmung besagt, dass Du sehr wohl wissen darfst, was der Zweck und in welchem Umfang diese Daten erhoben wurden.
Sprich muß mir die Detektei auskunft erteilen?
Ja muss sie.
Kann ich
verlangen, das er diese Löscht?
Definiv. Würde mir nen Schreiben geben lassen, wo Auskunft erteilt wurde über Art, Zweck und Umfang der Daten, verbunden mit einer Bestätigung, dass diese gelöscht wurden.
Chris
Hallo
kann man eigendlich, wenn man einen Brief von einer Detektei
bekommt, worin es heißt, das persönliche Daten von mir
gespeichert wurden, nachfragen, wer diese in Auftrag gegeben
hat?Ja. Dein Recht auf informelle Selbstbestimmung besagt, dass Du
sehr wohl wissen darfst, was der Zweck und in welchem Umfang
diese Daten erhoben wurden.
Dem Datenschutz stehen aber andere Rechte entgegen, es muss im Einzelfall abgewägt werden. Darum halte ich es für möglich (oder sogar wahrscheinlich), das der Auftraggeber nicht genannt werden muss, nur der Umfang der Datenspeicherung.
Kann ich
verlangen, das er diese Löscht?Definiv. Würde mir nen Schreiben geben lassen, wo Auskunft
erteilt wurde über Art, Zweck und Umfang der Daten, verbunden
mit einer Bestätigung, dass diese gelöscht wurden.
Das sehe ich anders. Das Datenschutzgesetz sagt nicht, das es immer und überall verboten ist, Daten zu speichern. Sonst dürfte dein Arbeitgeber, deine Bank, die ganzen Behörden gesetzeswidrig handeln.
Ich denke der beste Weg ist, wie du vorgeschlagen hast, eine Auskunft über die Daten zu verlangen. Dann kann man wahrscheinlich eher beurteilen, ob ein berechtigtes Interesse der Detektei besteht und ob dieses schwerer wiegt als der Datenschutz.
Gruß, DW.
Dem Datenschutz stehen aber andere Rechte entgegen, es muss im
Einzelfall abgewägt werden. Darum halte ich es für möglich
(oder sogar wahrscheinlich), das der Auftraggeber nicht
genannt werden muss, nur der Umfang der Datenspeicherung.
Der Zweck muss geannt werden.
Das private Unternehmen Detektei hat sicher keine Rechte, die dem überwiegen.
Kann ich
verlangen, das er diese Löscht?Definiv. Würde mir nen Schreiben geben lassen, wo Auskunft
erteilt wurde über Art, Zweck und Umfang der Daten, verbunden
mit einer Bestätigung, dass diese gelöscht wurden.Das sehe ich anders. Das Datenschutzgesetz sagt nicht, das es
immer und überall verboten ist, Daten zu speichern.
Doch, genau das sagt es. OHNE Deine Einwilligung, ist das erheben personenbezogener Daten IMMER rechtswidrig.
Sonst
dürfte dein Arbeitgeber,
deine Bank,
Doch dürfen die - hast es ja selbst erlaubt. Zweckgebunden natürlich.
die ganzen Behörden
gesetzeswidrig handeln.
Behörden haben sogar ein verschärftes Datenschutzgesetz. Wärend das BDSG für alle gilt, haben die einzelnen Ländern oft noch ein schärferes für Behörden.
Jedoch wird dein Grundrecht auf Informelle Selbstbestimmung eingeschränkt, wenn dies z.B. im Rahmen einer Strafverfolgung notwendig ist. Diese Möglichkeit hat die Detektei natürlich nicht.
Ich denke der beste Weg ist, wie du vorgeschlagen hast, eine
Auskunft über die Daten zu verlangen. Dann kann man
wahrscheinlich eher beurteilen, ob ein berechtigtes Interesse
der Detektei besteht und ob dieses schwerer wiegt als der
Datenschutz.
Wie gesagt - sowie die Detektei die Daten die Daten elektronisch speichert, ohne Deine Einwilligung, verstoßen die gegen das BDSG.
„Speichern“ die alles handschriftlich auf Papier, ist das BDSG egal. Landet das ganze auf ner Festplatte, CD oder nem ordinären Lochstreifen … BDSG.
Chris
TFFFFF hinschicken!
Hi,
TFFFFF kommt in so einem Fall immer gut!
http://www.schnappmatik.de/TFFFFF/
CU
Christian