Brief von Inkasso-Anwälten

Hallo,

nehmen wir mal an, dass Anwälte (nennen wir diese kurz B & M) aus einer Telefonrechnung (Datum: März 2006 / Betrag: 1,68 Euro) eintreiben wollen. Kosten für die Anwälte 30 Euro. Die Anwälte drohen jetzt damit, gerichtliche Schritte einzuleiten, wenn nicht komplett bezahlt wird. Die Rechnung wurde damals komplett an die Telekom
überwiesen. Bis heute kam weder von der Telekom oder von Nexnet
eine Mahnung über diesen Vorgang. Nexnet behauptet,dass die
Telekom das Geld nicht weiter geleitet habe.

DISKUSSIONSTHEMA:

a) kann wegen einer Forderung von 1,68 Euro das gerichtliche
Mahnverfahren beauftragt werden?

b) Dürfen die (Nexnet / Anwälte) dies überhaupt noch fordern?

c) Was könnte man jetzt tun um diese „überhöhte“ Forderung nicht zu
bezahlen?

Gruß
Daniel

Hallo!

a) kann wegen einer Forderung von 1,68 Euro das gerichtliche
Mahnverfahren beauftragt werden?

Das sind immerhin EUR 1,67 mehr als nötig!

b) Dürfen die (Nexnet / Anwälte) dies überhaupt noch fordern?

Kann man aus den spärlichen Angaben nicht beurteilen. Aber wenn es wirklich so war, dass die EUR 1,68 auf der Telekom-Rechnung standen und komplett an die Telekom bezahlt worden sind, dann wird es um so lustiger, dann muss man nämlich der Telekom im Prozess den Streit verkünden.

c) Was könnte man jetzt tun um diese „überhöhte“ Forderung
nicht zu
bezahlen?

Jetzt: Nicht bezahlen.

Wenn ein Mahnbescheid kommt: Widerspruch einlegen, streitiges Verfahren abwarten und gegebenenfalls durchziehen.

Gruß
Daniel

also, ich würde mir wegen so einem Betrag keinen Kopf machen. Einen mahnbescheid kann man über jede Summe beantragen. Solange dieser korrekt beantragt wird, prüft das kein mensch. Wenn man das als nicht gerechfertigt ansieht, würde ich einen Widerspruch einlegen. Der Gläubiger muss dann das gerichtlich, streitige Verfahren eröffnen. Dass kostet so ab 100 €. Wenn dann entschieden wird, dass die Forderung gerechtfertigt ist, muss Du alles zahlen, auch die Kosten. Aber das mach bei so einer Summe keiner. Drohen kann man ja, viele zahlen dann, aber keiner geht ins Mahnverfahren bei so einer Summe. MB Kosten liegen hier bei 23 € und ein Widerspruch ist ja vorprogrammiert.

Da kennst Du aber die Telefonanbieter - insbesondere die Call-by-Call-Anbieter - schlecht. Die lassen sich jeden Cent titulieren, schließlich leben sie von diesen Minibeträgen, und das nicht gerade schlecht.

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das habe ich auch nicht bestritten, nur das gerichtlich, streitige Verfahren wird keiner wegen 1,63 € durchführen und ich habe auch nun erfahren, dass Gerichte hier nur den Prozess aufnehmen, wenn es hier um eine Grundsatzgeschichte geht und nicht wegen Geld einklagen.