Briefanrede Gerichtsvollzieher

Hallo,

vielleicht kann mir jemand helfen, ich suche die korrekte Anrede für Gerichtsvollzieher/Obergerichtsvollzieher sowohl in der Adresse als auch nachher in der Anrede. Meiner Meinung nach gilt:

Herrn
Gerichtsvollzieher
Vorname Name

Und in der Anrede:
Sehr geehrter Herr Name,

oder kann es im Adressfeld anders sein:
Herrn
Gerichtsvollzieher Vorname Name?

Will da niemandem auf den Schlips treten, daher wäre mir die korrekte Art schon wichtig :smile:

Schönen Gruß
Silvia

Hallo Silvia,

korrekt wäre für das Adressfeld:

Herrn Gerichtsvollzieher
Vorname Name

Für die Briefanrede dann:

Sehr geehrter Herr Name,

Verwenden tut man das aber wirklich nur, wenn man dem Gerichtsvollzieher in seiner Funktion als Gerichtsvollzieher schreibt. Das ist immer maßgebend. Schreibst Du beispielsweise dem Vereinsmitglied XY, der zufälligerweise von Beruf zwar Gerichtsvollzieher ist, dann wird dieser Hinweis weggelassen.

Viele Grüße
Jana

Hallo Jana,

korrekt wäre für das Adressfeld:

Herrn Gerichtsvollzieher
Verwenden tut man das aber wirklich nur, wenn man dem
Gerichtsvollzieher in seiner Funktion als Gerichtsvollzieher
schreibt. Das ist immer maßgebend. Schreibst Du beispielsweise
dem Vereinsmitglied XY, der zufälligerweise von Beruf zwar
Gerichtsvollzieher ist, dann wird dieser Hinweis weggelassen.

Vielen Dank für die Information!

ich möcht den Gerichtsvollziehern in ihrer Eigenschaft als Gerichtsvollzieher für ihr Büro ein Angebot machen, wäre doch eher dann mit Bezeichnung?

schönen Gruß
Silvia

Hallo Silvia,

ich möcht den Gerichtsvollziehern in ihrer Eigenschaft als
Gerichtsvollzieher für ihr Büro ein Angebot machen, wäre doch
eher dann mit Bezeichnung?

Ja, in diesem Falle sehe ich das genauso.

Viele Grüße
Jana