Hallo!
Angenommen man erhält am 20ten eines Monats einen Brief. Im
Briefkopf steht als Absendedatum der 10te des selben Monats.
Steht da wirklich „Absendedatum“? Das wäre doch ziemlich ungewöhnlich. Normalerweise setzt man das Datum auf den Brief, an dem dieser verfasst worden ist.
Des weiteren sei angenommen man wohnt in Dortmund und der
Absender sitzt in Bonn. Also kleine Distanz, Briefe brauchen
unter 2 Tage.
Das ist auch nur eine „Soll“-Beschreibung, „Ist“ kann natürlich auch innerhalb Dortmunds abweichen.
Ohne auf den Inhalt ein zu gehen. Kann man den Brief als
formal fehlerhaft ablehnen?
Nein, ich kann keinen formalen Fehler erkennen.
Kann man Urkundenfälschung oder Verschleppung anführen?
Urkundenfälschung wäre es vielleicht, wenn man ein Schriftstück, das den Zugang des briefes dokumentiert, fälschte. Das Datum des Briefes - wenn überhaupt falsch - zu fälschen, ist für den Rechtsverkehr unerheblich, da es bei der Berechnung der geforderten Reaktionszeit nach verständiger Würdigung ja nur auf den Zugang ankommen kann. Und Verschleppung? Äh…
Wer einen anderen durch List, Drohung oder Gewalt in ein Gebiet außerhalb des räumlichen Geltungsbereichs dieses Gesetzes verbringt oder veranlaßt, sich dorthin zu begeben, oder davon abhält, von dort zurückzukehren, und dadurch der Gefahr aussetzt, aus politischen Gründen verfolgt zu werden und hierbei im Widerspruch zu rechtsstaatlichen Grundsätzen durch Gewalt- oder Willkürmaßnahmen Schaden an Leib oder Leben zu erleiden, der Freiheit beraubt oder in seiner beruflichen oder wirtschaftlichen Stellung empfindlich beeinträchtigt zu werden, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.
Ich benötige wenn möglich die genaue Bezeichnung und wenn
vorhanden den Paragraphen.
§ 234a StGB.