Briefe/Dokumente veröffentlichen

Hallo!!

Angenommen A bekommt einen Brief oder auch Email von B. Dieser spricht in diesem über die Situation in seiner Firma, A veröffentlicht nun diesen Brief z.B. über seine Homepage, der Name von B wird genannt, die Unterschrift ist ebenfalls gut erkennbar.
Darf A den Brief veröffentlichen?
A darf allerdings den Brief veröffentlichen, wenn alle Hinweise wie Unterschrift und Name von B zensiert werden?
Welcher “Missbrauch“ liegt vor, wenn A den Brief veröffentlicht, weswegen könnte B Strafanzeige erstatten?

Hallo!

Darf A den Brief veröffentlichen?

Darin könnte eine unerlaubte Handlung nach § 823 I BGB liegen. § 823 I BGB schützt auch das allgemeine Persönlichkeitsrecht als „sonstiges Recht“ im Sinne dieser Vorschrift. Ein Teil dieses allgemeinen Persönlichkeitsrecht ist das Recht am gesprochenen oder geschriebenen Wort. Danach hat jeder prinzipiell das Recht, selbst zu entscheiden, wie, wo und wann das gesprochene, aber auch das geschriebene Wort einem bestimmten Personenkreis oder der öffentlichkeit zugänglich sein soll.

Gruß,

Florian.