ich bräuchte mal Hilfe. und zwar folgender Fall, wir haben ein Haus gekauft und die Eigentümerin will nich ausziehen, da kann ich doch Miete von ihr verlangen oder? folgenden Brief habe ich formuliert. kann mir jemand es verbessern bzw. etwas anderes vorschlagen. danke
Hallo, leider kann ich deinen Brief nicht einsehen. Generell würde ich allerdings sagen, dass du in diesem Fall wohl eher die Hilfe eines Anwaltes in Anspruch nehmen solltest. Falls nicht, formuliere doch in etwa so: Da Sie bis zum … nicht ausgezogen sind, berechne ich Ihnen eine Kaltmiete in Höhe von … sowie Umlagen in Höhe von … zahlbar jeweils am 1. des laufenden Monats auf mein Konto bei der … Bank, Kontonummer … Gleichzeitig setze ich Ihnen eine erneute Frist zum Auszug bis zum … Danach wird ohne weitere Mahnung die Räumungsklage gegen Sie eingereicht.
Ich hoffe, dass hilft dir weiter.
LG Uschi
Also, ich würde mit dem Kaufvertrag zu einem Anwalt gehen und dieser soll einen entsprechenden Brief aufsetzen. Damit wird sich sicherlich schneller etwas bewegen lassen, als wenn man erst als Privatperson anfängt zu schreiben, und sich auch mit den entsprechenden Fristen nicht auskennt. Viel Erfolg…
Hallo,
ich kann leider Ihren Brief nicht einsehen. Vorab mal meine spontane Gedanken:
Die frühere Eigentümerin, die nicht ausziehen will muss ja lt. Kaufvertrag zu einem bestimmten Zeitpunkt das Haus räumen. Will sie darin wohnen bleiben und Sie wollen das Haus nicht selbst nutzen, dann muss ein Mietvertrag geschlossen werden. Ich kann die Situation von hier aus natürlich nicht beurteilen, aber ich denke, dass ist eher ein rechtliches Problem als eine Frage der Formulierung und wird ohne Anwalt garnicht zu meistern sein. Wenn ich Ihren Brief einsehen kann geb ich Ihnen aber selbstverständlich meine Antwort. Bis dahin
schöne Grüße
Elke
Hallo,
als erstes denke ich, dass es tatsächlich Sinn macht, der alten Eigentümerin einen netten Brief zu schreiben, in der Sie alles frei heraus vermitteln, was Ihnen durch den Kopf geht. Mir stellt sich die Frage: wieso möchte die bisherige Besitzerin nicht ausziehen? Vielleicht liegt da einiges mit der Verwandschaft im argen…?
Wenn Sie das Haus gekauft haben, ging doch sicher alles per Notar etc. von statten, oder?
Dann sollte es auch kein Problem ergeben, dass die ehem. Besitzerin auszieht.
Sicher können Sie Miete verlangen, aber ob es das ganze noch schlimmer macht bleibt abzu warten…
Mehr kann ich Ihnen da auch nicht helfen. Im schlimmsten Fall bleibt nur der Gang zum Rechtsanwalt…
Freundliche Grüße,
Coolette
Hallo,
so einfach ist es nicht. Was steht den im Kaufvertrag an Übergabetermin?
Da kann man keine Miete verlangen - eher eine Räumungsklage und Schadenersatz.
Aber vorher eine Frist setzen, bis wann die Dame ausgezogen sein muß.
LG und viel Erfolg.
Guten Tag,
wo kann ich den Text lesen?
Hallo, leider haben Sie keine Vorformulierung hier reingestellt.
Also ein bißchen müßten Sie schon vorgeben. Ändern kann ich Ihnen gern den Brief, aber einen Brief komplett neu aufsetzen, kostet viel Zeit.
Außerdem müssen Sie aufpassen, wenn die Eigentümerin mit Ihnen dann eine sogenannte Mietvereinbarung/Mietvertrag hat, kommt Ihr vielleicht noch weniger an das Haus selbst „ran“.
Ich kenne jetzt nicht Eure Situation: Wohnt ihr mit der Eigentümerin in dem gekauften Haus? Habt Ihr vor dort selbst einzuziehen? Alles ungeklärte Fragen.
„Wenn die Dame mal einen gültigen Mietvertrag mit Euch hat, ist es um ein vielfaches schwieriger, Sie dann dort wieder rauszubekommen“. Hier deutlich im Mietvertrag dies miteinbeziehen und am besten eine Frist setzen. Außer Ihr wollt Sie weiterhin als „Mieterin“.
MFG Octo-Juro
Hallo natisergej,
kein Brief angekommen.
Jürgen
Hallo,
leider habe ich Ihren Briefvorschlag nicht gefunden.
Wenn Sie diesen noch schicken, kann ich gerne darübersehen.
Herzliche Grüße,
Matthias.
In Immobilienfragen kenne ich mich leider nicht aus.