Briefe veroeffentlichen

hI!
Briefe und Mails (z.B. von Gerichten, Firmen, …), die ich erhalten habe: Darf ich die einfach so veroeffentlichen oder brauch ich eine Genehmigung vom Sender (Urheberrecht?)?

Brauchst Du die Erlaubnis vom Urheber, wenn sie inhaltlich einen ansatzweisen
individuellen Touch haben.
Sprich den Strafzettel darfst Du veröffentlichen, das Urteil auch (ist ja im Namen des Volkes, sprich für die
Öffentlichkeit), das Schreiben des Arbeitgebers an die Belegschaft nicht (schon wegen event. Betriebsgeheimnises)
Gruß Mike

hI!
Briefe und Mails (z.B. von Gerichten, Firmen, …), die ich
erhalten habe: Darf ich die einfach so veroeffentlichen oder
brauch ich eine Genehmigung vom Sender (Urheberrecht?)?

Hallo.

Öffentlichkeit), das Schreiben des Arbeitgebers an die
Belegschaft nicht (schon wegen event. Betriebsgeheimnises)

Betriebsgeheimnis kommt wohl eher nicht in Frage (welcher Arbeitgeber gibt denn seine Betriebsgeheimnisse in die Betriebs öffentlichkeit?). Wesentlicher ist wohl, ob Persönlichkeitsrechte beeinträchtigt werden. Beispiel : Der Chef verschickt ein Rundschreiben, das von Rechtschreibfehlern wimmelt, und ich stelle das ins Netz mit einer entsprechenden Bemerkung - verletzt sicherlich die Würde des Verfassers.

brauch ich eine Genehmigung vom Sender (Urheberrecht?)?

Ich würde die Frage so stellen : Wieviel „geistiges Eigentum“ ist enthalten? Formulare, Formschreiben dürften meist unkritisch sein … jedenfalls wäre der Einzelfall zu prüfen.

Gruß kw