Hallo,
angenommen man wäre ein Unternehmen und hätte eine Frankiermaschine, darf man seine Post vorfrankieren (also Fr frankieren und Mo wegschicken)? Wenn ja, wie lange im Voraus?
Danke und Gruß
Hallo,
angenommen man wäre ein Unternehmen und hätte eine Frankiermaschine, darf man seine Post vorfrankieren (also Fr frankieren und Mo wegschicken)? Wenn ja, wie lange im Voraus?
Danke und Gruß
Im Prinzip ist eine Frankiermaschine genauso wie eine Briefmarke.
Nur eben, bei der Frankiermaschine ist das Datum schon vordefiniert und bei der Briefmarke wird erst später gestempelt.
Könnte natürlich, bei einer Mahnung, Nachteilig für den Empfänger sein.
Sage ich mal so.
Könnte man denken, aber die AGB zur Benutzung von Frankiermaschinen sagen etwas anderes.
Der Datumsaufdruck muss mit dem Tag der Einlieferung übereinstimmen.
Einzige Ausnahme ist das Vorfrankieren von Antwortsendungen, die also der Empfänger erst nutzen soll um kostenfrei zu antworten.
Da darf (und muss ja zwangsläufig) das Datum abweichen.
Im Gegensatz zu Briefmarken, die noch den normalen Weg der posteigenen Stempelmaschinen durchlaufen tragen freigestempelte Briefe ja bereits den Einlieferstempel. Sie werden erst nach den Stempelmaschinen den normalen Briefen hinzugefügt, erst ab da laufen sie gemeinsam durch die Verteilung und Zustellung.
MfG
duck313
Zwischen dem Unternehmen und der Post gibt es eine schriftliche „Frankiermaschinen“-Vereinbatung. Da steht das drin. 3 Tage später könnte Ärger geben,
Es ist aber nicht verboten, die Briefe bereits am Freitag mit dem Datum vom Montag auszudrucken und einzutüten.
Am Montag durch die Frankiermaschine durchzujagen. ist dann kaum noch Aufwand.
Oder - wer kann - das Frankierdatum manuell so einstellen, wie man es gerne hätte.
Gruß
quatsch. bei einer mahnung zählt niemals, wann der brief angeblich gestempelt wurde, sondern wann er angekommen ist. was du dir auch ganz leicht selber überlegen kannst.