Briefeigentum (?)

Hallo Experten,

es gibt im Internet Seiten, auf denen ganze (meist lustige) Briefwechsel veröffentlicht sind, in denen sich Leute um irgendetwas streiten (meist eBay o.ä.).

Wie ist das aber rechtlich gesehen - darf ich einen Brief, der mir zugeschickt wird, veröffentlichen? Gehört der Brief dann mir oder bleibt er Eigentum des Schreibers? Und kann ich einen Brief, der mir geschickt wurde, an jemand drittes verschenken, der ihn dann veröffentlicht?

Mir ist klar, dass der Schreiber Urheberrechte hat und ich nicht ohne Weiteres Gewinn mit seinem Text machen kann.

Danke,
Susan

Das ist ein sensibles Thema. Der Inhalt des Briefs ist geistiges Eigentum des Schreibers. Der Veröffentlichung sollte der Schreiber zustimmen. Ein Buch darfst Du kaufen und anderen zum Lesen geben, aber Du darfst den Inhalt nicht veröffentlichen, ohne Zustimmung des Autors und des Verlags.
Einen Brief den Du in Deiner Funktion als Sachbearbeiter in einem Unternehmen erhälst, darfst Du auch nicht ohne Weiteres veröffentlichen.
Wenn Dir jemand einen Brief schickt, geht er nicht davon aus, das der Text der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird. Daraus wird Dir ein guter Anwalt eine Strick drehen, wenn Du den Brief veröffentlichen lässt. Es wird im Einzelfall abzuklären sein, inwieweit Du durch die Weitergabe eines Briefes einen Vertrauensbruch begehst. Das gilt natürlich nicht für Bekennerbriefe von Terroristen und Briefe von Erpressern.

Gruß

Knautschke

http://www.ramblinbluesband.de

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