Briefeingang und Inhalt soll bestätigt werden!

Guten Tag allerseits,

weil einfach „nichts“ bestätigt werden soll, reagiert der Empfänger auf keine Mailzusendung; er antwortet auch nicht auf normal abgesandte Briefe. Somit kann man sich wohl das Absenden via Einschreiben (auch mit Rückschein) ersparen, denn der Empfänger kann später immer noch behaupten, das Kuvert habe ein leeres Blatt Papier enthalten.

Die Möglichkeit der persönliche Abgabe unter Zeugen soll nicht erfolgen, weil es sich um eine Darlehenssache handelt (Zahlungsrückstand) und ein Fremder da keine Einsicht bekommen soll.

Wer hat „den“ Tipp und beschreibt auch, wie man dabei vorzugehen hat?

MfG. Helmut-23994

Das Schreiben einem Gerichtsvollzieher geben und ihn mit der Zustellung beauftragen.

Hallo Levay,

abgesehen davon, dass das doch wohl mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden sein dürfte, ist zum Ausgangsfall doch wohl kein Unterschied:

damit wird nur bewiesen, dass etwas zugestellt wurde, aber nicht, was drinsteht, oder meinst du, dass man dem GVZ den Brief offen übergeben soll?

Allerdings denke ich schon, dass auch ein Einschreiben mit Rückschein gewisse Beweiskraft hat, denn warum in aller Welt sollte jemand einem anderen ein leeres Blatt schicken, wenn er eine Darlehensforderung hat?

Was hältst du (zusätzlich) von einem Fax oder einer e-mail? In beiden Fällen weiß man sowohl wann es gesendet wurde und was gesendet wurde.

Oder natürlich: persönlich abgeben und den Empfänger auf einer Kopie des Schreibens den Erhalt bestätigen lassen.

Grüße
Chang

Hallo Frau Chang,

abgesehen davon, dass das doch wohl mit unverhältnismäßigen
Kosten verbunden sein dürfte, ist zum Ausgangsfall doch wohl
kein Unterschied:

damit wird nur bewiesen, dass etwas zugestellt wurde, aber
nicht, was drinsteht, oder meinst du, dass man dem GVZ den
Brief offen übergeben soll?

Genau das meint Levay, nehme ich stark an, denn genau das ist die Vorgehensweise bei der förmlichen Zustellung.

Allerdings denke ich schon, dass auch ein Einschreiben mit
Rückschein gewisse Beweiskraft hat, denn warum in aller Welt
sollte jemand einem anderen ein leeres Blatt schicken, wenn er
eine Darlehensforderung hat?

Weil er den Zugang eines Mahnschreibens fingieren will.

Was hältst du (zusätzlich) von einem Fax oder einer e-mail? In
beiden Fällen weiß man sowohl wann es gesendet wurde und was
gesendet wurde.

Man „weiß“ dann nur nicht, ob und in welchem Zustand es wo angekommen ist.

Oder natürlich: persönlich abgeben und den Empfänger auf einer
Kopie des Schreibens den Erhalt bestätigen lassen.

Da, auf „Empfangsbestätigung“ wird man ihn allerdings nicht mal verklagen können. Wenn er nicht will, will er nicht. Daher die förmliche Zustellung mit Gerichtsvollzieher.

Gruß

smalbop

Hallo Levay,

abgesehen davon, dass das doch wohl mit unverhältnismäßigen
Kosten verbunden sein dürfte

och, so teuer ist das gar nicht:

http://www.ra-kotz.de/gerichtsvollzieher.htm

, ist zum Ausgangsfall doch wohl

kein Unterschied:

doch sogar einen ziemlich großen.

damit wird nur bewiesen, dass etwas zugestellt wurde, aber
nicht, was drinsteht, oder meinst du, dass man dem GVZ den
Brief offen übergeben soll?

Ja, genau das. Dann kann der Schuldner sich nicht damit herausreden nichts oder gar nur ein leeres Blatt erhalten zu haben.

http://www.answer24.de/article/Die_sichere_Zustellun…

Allerdings denke ich schon, dass auch ein Einschreiben mit
Rückschein gewisse Beweiskraft hat, denn warum in aller Welt
sollte jemand einem anderen ein leeres Blatt schicken, wenn er
eine Darlehensforderung hat?

Wer etwas will, muß das auch beweisen können. Lies den Link, dort werden auch entsprechende Urteile aufgefhührt.

Was hältst du (zusätzlich) von einem Fax oder einer e-mail? In
beiden Fällen weiß man sowohl wann es gesendet wurde und was
gesendet wurde.

Wird aber nicht immer gerichtlich anerkannt.

Oder natürlich: persönlich abgeben und den Empfänger auf einer
Kopie des Schreibens den Erhalt bestätigen lassen.

Ja, wenn er das macht wäre das ok, blöd wäre es aber, wenn er einfach die Tür vor der Nase zuschlägt.

Gruß
Tina