Briefgeheimis bei Emails in Foren?

Zum Thema Briefgeheimis bei Emails ist vieles geschrieben worden, aber hier eine Variante, für die ich um Rat fragen will.

Nehmen wir einmal folgenden Fall an:

In einem Internetforum sind mehrere Autoren tätig und schreiben allerlei Beiträge. Zwei Leute geraten aneinander, und einer schreibt dem anderen eine unfreundliche, wenn auch nicht beleidigende Mail in das Forums-Postfach. Der Empfänger kopiert den Text und veröffentlich im Forum dieses Schreiben.

Ist das vielleicht schon eine Verletzung des Briefgeheimisses oder sieht es für den Laien nur so aus?

Das ist keine Verletzung des Briefgeheimnisses; das wäre es auch dann nicht, wenn es sich um einen Brief und nicht um eine E-Mail handelte. Der Empfänger kann grundsätzlich mit dem Brief machen, was er will. Briefgeheimnis bedeutet nicht, dass die Worte einen höheren Schutz genießen als die in einem persönlichen Gespräch, sondern nur, dass während der Übertragung des Briefes kein Unbefugter darauf zugreifen darf.

Levay

Hi,

Nehmen wir einmal folgenden Fall an:

In einem Internetforum sind mehrere Autoren tätig und
schreiben allerlei Beiträge. Zwei Leute geraten aneinander,
und einer schreibt dem anderen eine unfreundliche, wenn auch
nicht beleidigende Mail in das Forums-Postfach. Der Empfänger
kopiert den Text und veröffentlich im Forum dieses Schreiben.

Je nach Inhalt der E-Mail kann es sich dabei um eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts handeln, was wiederum einen Unterlassungs-, Auskunfts- und Schadensersatzanspruch begründen kann
(LG Köln, AZ 28 O 178/06 vom 6.9.2007).

Gruß

Christian

Ganz klar handelt es sich hier um einen Straftatbestand.
Die Möglichkeit in einem Forum eine meist als PN deklarierte, nämlich Persönliche Notiz an andere Forumsteilnehmer zu hinterlassen, bietet gerade den Schutz vor der Öffentlichkeit.
Überdies wäre nicht nur der Veröffentlicher zu belangen, sondern auch der Forumsbetreiber.

Ganz klar handelt es sich hier um einen Straftatbestand.

Ach? Dann nenn uns den doch mal, bitte.

Gespannt:
Levay

Man sollte hier nicht ausser Betracht lassen, welchen Zweck die Veröffentlichung einer persönlichen gedachten Mail haben soll.
Wenn Person A einen Hals auf Person B hat könnte sie sie mit sachlich legalen Mitteln zum öffentlichen Duell auffordern. Person B hat ursprünglich den nicht öffentlichen Weg bevorzugt und es bliebe ihr freigestellt, darauf einzugehen.

Bei aller rechtlicher Nichtmachbarkeit würde ich die Verletzung der menschlichen Würde infrage stellen.
Möge man sich zudem vorstellen, wieviele beratende Foren es gibt, die somit sehr persönliche Belange öffentlich darbieten könnten (und sei es zum Zwecke der Auffrischung eines schlecht besuchten Forums) - unvorstellbar.

Noch mal die Frage: Du sprichst ja davon, dass das eindeutig strafbar sei. Woraus ergibt sich das? Ich möchte den Paragrafen wissen (ein StGB habe ich hier vor mir liegen, ich kann dann sofort nachschlagen).

Levay

4 „Gefällt mir“

Hallo Levay,

User U versendet gelegentlich Mails direkt an den Frager, da er/sie nicht möchte, dass bestimmte Infos öffentlich werden.

Ich würde es schon als Verletzung des Briefgeheimisses empfinden. Aber ok., wie sieht es aus wenn frau/mann ausdrücklich darum bittet, diese Infos vertraulich zu behandeln und nicht im Brett darauf zu reagieren, allenfalls neutral.

Erfreulicherweise ist mir das bislang nicht passiert, alle User haben sich an die Absprachte gehalten!

Gruß Volker

Ich würde es schon als Verletzung des Briefgeheimisses
empfinden. Aber ok., wie sieht es aus wenn frau/mann
ausdrücklich darum bittet, diese Infos vertraulich zu
behandeln und nicht im Brett darauf zu reagieren, allenfalls
neutral.

Das hat eben mit Briefgeheimnis alles nichts zu tun. Dabei geht es nur darum, dass auf dem Versandweg niemand unbefugt den Brief liest.

Levay

Hi!

Mal abgesehen dass alles falsch ist was du sagst hat eine „Persönliche Notiz“ nichts mit einer „Privaten Notiz“ zu tun.

Gruß
Falke

Danke Levay,

da unterscheidet sich dann wohl die „Volksmeinung“ von der fachlichen.
Es ist aber eher beunruhigend.

Ein schönes WE

Volker

da unterscheidet sich dann wohl die „Volksmeinung“ von der
fachlichen.
Es ist aber eher beunruhigend.

Wieso das denn? Es macht doch überhaupt keinen Sinn, eine schriftliche Äußerung für schützenswerter zu halten als eine mündliche.

A sagt zu B: „XYZ“. Wenn B das nun dem C erzählt, erfüllt das (grundsätzlich jedenfalls) keinen Straftatbestand.

Wieso sollte das anders sein in diesem Fall:

A schreibt B: „XZY“. B teilt dies dem C mit.

Es gibt doch überhaupt gar keinen sachlichen Grund dafür, den Inhalt eines Briefes als besonders geheimhaltungsbedürftig einem besonderen strafrechtlichen Schutz zu unterstellen. Das Risiko, dass der Empfänger die Inhalte verbreitet, trägt doch billigerweise der Absender. Letzterer muss sich aber eben sehr wohl darauf verlassen können, dass - vereinfacht gesagt - der Postbote den Brief nicht liest. Das und nur das ist doch das, was nach einem besonderen Schutz verlangt.

Ansonsten kann es keinen Unterschied machen, ob etwas mündlich oder schriftlich mitgeteilt und dann verbreitet wurde. In beiden Fällen ist es entweder nicht strafbar (so fast immer) oder aus anderen Gründen als wegen einer Verletzung des Briefgeheimnisses.

Strafgesetze müssen schon einen sachlichen Zweck verfolgen!

Levay

Hm, das ist dan wohl eine Sichtwieise an die ich mich gewöhnen muss.

Gruß Volker

Hallo!

Daran gewöhnt man sich schnell, wenn ein Forenuser andere per PN beschimpft und beflegelt in der irrtümlichen Annahme, dass ihm da nichts passieren kann.

Gruß
Tom