Briefgeheimnis

Meine Frage beschäftigt sich mit dem Briefgeheimnis im Internet.

Wenn jemand über ein Messengerprogramm angeschrieben wird und dieses Schreiben dann Öffendlich macht, verstößt derjenige damit gegen das Briefgeheimnis? Besonders dann wenn eine dritte, unbeteiligte person darin diffamiert wird?

Nein.

Levay

Nein.

Und wieso nicht? Verstieße sowas auch nicht gegen das Postgeheimnis oder das Fernmeldegeheimnis oder gegen ein anderes Geheimnis? :smile:

Nein.

Und wieso nicht? Verstieße sowas auch nicht gegen das
Postgeheimnis oder das Fernmeldegeheimnis oder gegen ein
anderes Geheimnis? :smile:

Würde mich auch interessieren.

Moin,

Und wieso nicht? Verstieße sowas auch nicht gegen das
Postgeheimnis oder das Fernmeldegeheimnis oder gegen ein
anderes Geheimnis? :smile:

Wenn A einen Brief an B schickt, so dürfen A und B mit dem Inhalt einer Nachricht tun und lassen, was sie möchten, dazu zählt auch das Veröffentlichen. Das Briefgeheimnis sagt lediglich, dass alle Personen außer A und B diese Nachricht nicht ohne Einverständnis von A _oder_ B lesen dürfen.

Gruß,
Ingo

Moin,

Und wieso nicht? Verstieße sowas auch nicht gegen das
Postgeheimnis oder das Fernmeldegeheimnis oder gegen ein
anderes Geheimnis? :smile:

Wenn A einen Brief an B schickt, so dürfen A und B mit dem
Inhalt einer Nachricht tun und lassen, was sie möchten, dazu
zählt auch das Veröffentlichen. Das Briefgeheimnis sagt
lediglich, dass alle Personen außer A und B diese Nachricht
nicht ohne Einverständnis von A _oder_ B lesen dürfen.

Es handelt sich in dem Beispiel aber um keinen Brief.

Je nach Persönlichkeitsbezug oder wenn der Gegenüber gar geschrieben hat, dass das Ganze vertraulich ist, würde ich im Falle von einer Veröffentlichung von einer Verletzung der Persönlichkeitsrechte ausgehen.
Aber wie geschrieben käme das auf den Inhalt an.

Gruß

Christian

Hallo Ralf,

das wäre ein Verstoß gegen das Fernmeldegeheimnis.
Zitat:
>Dem Fernmeldegeheimnis unterliegen der Inhalt der Telekommunikation…

Genauso wenig,wie man OHNE Zustimmung des Gesprächspartners ein Telefongespräch aufzeichnen kann,kann man „Gespräche“ eines Messenger-Programmes aufzeichnen…das die meisten dieser Programme das automatisch tun,steht auf einem anderen Blatt…

Wenn ich mich mit dir unterhalte und das, was du mir erzählt hast, dann weitererzähle, so ist das grundsätzlich rechtmäßig. Wenn du mir dasselbe nicht mündlich, sondern schriftlich oder per E-Mail erzählst, kann doch nichts anderes gelten. Wieso sollte ich als Empfänger dann weniger Rechte haben, mein Wissen weiterzugeben?

Geschützt wird die Übermittlung eines Briefes. Niemand darf den Brief einfach öffnen und vom Inhalt Kenntnis erlangen. Darauf, dass niemand so etwas tut, muss der Absender sich verlassen können. Der Inhalt wird aber nicht dadurch schutzwürdiger, dass er per Brief oder E-Mail geschrieben wird.

Levay

Hallo,

das wäre ein Verstoß gegen das Fernmeldegeheimnis.

Nö. Das gilt nur für Außenstehende. Wenn ich das, was ich grad in einem Telefonat oder per Email / Brief / SMS / sonstwie erfahren habe weiter erzähle, ist das ganz allein meine Sache.

Genauso wenig,wie man OHNE Zustimmung des Gesprächspartners
ein Telefongespräch aufzeichnen kann,kann man „Gespräche“
eines Messenger-Programmes aufzeichnen…das die meisten
dieser Programme das automatisch tun,steht auf einem anderen
Blatt…

Das ist Unsinn. Vergleiche es doch einfach mit einem Brief oder Fax.

Gruß
loderunner (ianal)

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Hallo,

Es handelt sich in dem Beispiel aber um keinen Brief.

Sondern?
Der Unterschied zwischen Brief und gesprochenem Wort ist doch nicht die Übertragungsart, oder? Sonst wäre ein Fax unterschiedlich zu werten, wenn es einmal über eine analoge, einmal über eine digitale Leitung übertragen würde.
Ich sehe den Unterschied darin, dass einmal gesprochen und einmal geschrieben wird. Und damit ist für mich alles geschriebene analog zum Brief zu sehen (Fax, SMS, MMS, sogar der Chat), alles gesprochene ist analog zum Telefonat oder Gespräch. Wie würdest Du das einteilen / unterscheiden?
Gruß
loderunner (ianal)

Hi,

Es handelt sich in dem Beispiel aber um keinen Brief.

Sondern?

ich wollte nur darauf hinweisen, dass es sich um keinen Brief handelte. Ich wollte weniger darauf eingehen, dass sich daraus eine andere Rechtslage ergibt. War nur als Hinweise gedacht.
OK, hätte ich mir in diesem Fall auch sparen können.

Der Unterschied zwischen Brief und gesprochenem Wort ist doch
nicht die Übertragungsart, oder? Sonst wäre ein Fax
unterschiedlich zu werten, wenn es einmal über eine analoge,
einmal über eine digitale Leitung übertragen würde.
Ich sehe den Unterschied darin, dass einmal gesprochen und
einmal geschrieben wird. Und damit ist für mich alles
geschriebene analog zum Brief zu sehen (Fax, SMS, MMS, sogar
der Chat), alles gesprochene ist analog zum Telefonat oder
Gespräch. Wie würdest Du das einteilen / unterscheiden?

Sehe ich ähnlich.

Gruß

Christian

Der Unterschied zwischen Brief und gesprochenem Wort ist doch
nicht die Übertragungsart, oder?

Doch. Im einen Fall kommt das Wort direkt beim Empfänger an, in dem anderen Fall wird es übermittelt, und Dritte haben einen theoretischen Zuhriff darauf. Natürlich gilt Letzteres auch beim Telefonat, aber dafür gibt es dann ja ein eigenes, nämlich das Fernmeldegeheimnis.

Levay

Hi,

ich habe hier noch ein recht aktuelles Urteil zu diesem Thema:

Unautorisierte Veröffentlichung von Emails rechtswidrig! - LG Köln, Urteil vom 06.09.06, Az.: 28 O 178/06:
http://www.aufrecht.de/urteile/internetrecht/unautor…

Gruß

Christian

Hallo,

Der Unterschied zwischen Brief und gesprochenem Wort ist doch
nicht die Übertragungsart, oder?

Doch. Im einen Fall kommt das Wort direkt beim Empfänger an,
in dem anderen Fall wird es übermittelt, und Dritte haben
einen theoretischen Zuhriff darauf.

Ich glaub, jetzt haben wir aneinander vorbei geredet. Mit ‚Übertragunsart‘ meinte ich nicht, ob jemand anders mithören / ausspähen kann oder nicht (das ist ja immer gegeben, per Richtmikro oder Lippenlesen sogar beim 4Augen-Gespräch - unabhängig von konkret dafür gedachten Paragraphen). Ich meinte es genau wie Du auch beschrieben hast: einmal findet der Empfang quasi gleichzeitig mit dem Senden statt (unabhängig davon, ob es nun digital, analog, Sprachrohr, Internet oder sonstwie übertragen wird), einmal eben nicht. Einmal ist die nicht sofort wieder zu löschende Aufzeichnung Teil der Übermittlung, einmal nicht.
Habe ich das jetzt richtiger ausgedrückt und ist das der wesentliche Unterschied?
Gruß
loderunner (ianal)