Eure Meinung - oder vielleicht weiß jemand Rechtsprechung - zu folgendem Fall: Darf der Arbeitgeber ein dienstliches Mail-Account einsehen und auch den Inhalt der Mails? Die Meinungen in der Rechtsliteratur orientieren sich wohl an denen bei privaten Telefonanrufen. Dort die Rechtslage: Verbindungsdaten dürfen aufgezeichnet werden, abhören darf man als Arbeitgeber aber - ob dienstlich oder privat - auf gar keinen Fall.
Übertragen auf Mails: Darf man dann als Arbeitgeber generell nicht fremde Mails lesen, nur Sender und Empfänger und Empfangszeiten? Auch wenn keine privaten Mails dabei sind?
Ach ja: Der betreffende Mitarbeiter ist ausgeschieden und kann nicht mehr gefragt werden. Man braucht aber manche Mails, von denen es keine Kopien gibt. Ja, danke, ist klar, daß dann ja „eigentlich“ kein Problem besteht …
Schau mal unter http://www.heise.de/tp/deutsch/inhalt/te/8578/1.html nach.
Zitat: „Erlaubt aber eine Firma eindeutig privates Surfen und Mailen, fällt die Nutzung unter das Fernmeldegeheimnis. Und das heißt, dass der Mitarbeiter dieselben Rechte hat wie gegenüber seinem Provider daheim.“
Bei mir im Betrieb ist’s so, dass private Mail durchaus erlaubt ist, dass aber im berechtigten Eigeninteresse (u.a. Virenschutz) der Firma Mail nach bestimmten, jedem offengelegten Regeln, soweit möglich automatisch, soweit nötig vom Postmaster gescannt bzw. geöffnet wird. Nach dem Ausscheiden eines Mitarbeiters ist dessen Postfach aber absolut tabu.
Die Daten existieren weiterhin, da man sie kaum rückwirkend auf den Sicherungsbändern löschen kann. Wenn ein berechtigtes Interesse nachgewiesen werden kann, ist es durchaus möglich, in den Sicherungen gezielt nach bestimmten Mails zu suchen und diese weiterzugeben. Der Postmaster bewegt sich dabei allerdings auf sehr dünnem Eis.
Einen Fall von berechtigtem Interesse zu konstruieren, will mir im Moment aber nicht gelingen.
Ist privates mailen am Arbeitsplatz hingegen nicht gestattet, hat der Arbeitgeber generell das Recht, die Mails einzusehen - auch nachträglich. Genauso wie er Briefe an den Arbeitnehmer öffnen darf.
Darf der Arbeitgeber ein dienstliches Mail-Account einsehen und
auch den Inhalt der Mails?
Natürlich darf er! Du sprichst ja von einem DIENSTLICHEN Mail-Account, also von eMails, die den AG betreffen. Insofern kann von Abhören keine Rede sein.
Übertragen auf Mails: Darf man dann als Arbeitgeber generell
nicht fremde Mails lesen, nur Sender und Empfänger und
Empfangszeiten? Auch wenn keine privaten Mails dabei sind?
Im Gegensatz zu DIENSTLICHEN Mails (incl. Inhalt und angehängte Dateien) sehe ich bei PRIVATEN Mails durchaus ein rechtliches - mit Abhören vergleichbares - Problem.
Andererseits sehe ich (als AG) nicht ein, warum ich das betreffende private Account eines Ex-AN nicht löschen dürfte, wenn dieser ausgeschieden ist. Zugang zu dem Rechner hat er ja nicht mehr.