Briefgeheimnis bei Mails?

Hallo,
dass man Briefe anderer nicht öffnen darf, ist mir bekannt. Wie aber ist das bei Mails?

Also, ich konstruiere mal folgenden Fall:

A schickt B eine Mail.

Ein Paar Tage später steht der Inhalt dieser Mail wortgetreu in der Zeitung Z.

Der Inhalt der Mail wurde der Zeitung Z durch C weitergeleitet, in keinem Fall aber von A oder B.

Wie C zu der Mail kam ist nicht bekannt, Möglicherweise durch einen Mitarbeiter von A oder B, nennen wir diesen Unbekannten D.

Fragen:

  1. Liegt in der Veröffentlichung der Mail in der Zeitung ein Straftatbestand oder ein Vergehen vor?
  2. Wenn ja, wer hätte sich Schuldig gemacht? C, D oder die Zeitung Z?

Wär interessant, eure Meinung dazu zu hören.
Vielen Dank
Slides

Hallo!

dass man Briefe anderer nicht öffnen darf, ist mir bekannt.
Wie aber ist das bei Mails?

Genauso:

Ob elektronische, oder „normale“ Post (also „Hardcopy“ ^^), es gilt das Grundgesetz Art 10, Abs (1):
„Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich.“

Problem bei dieser deinigen Konstruktion:
Unverschlüsselte Mails sind für jeden einsehbar (ähnlich einer Postkarte, die theoretisch jeder lesen kann), der Kontakt zu den evtl unsicheren Übertragungswegen (zB W-LAN) u ein bisschen technisches Know-How hat…

Dafür brauch ich nichmal dein Passwort, ein paar Sekunden Zugriff auf dein Mailprogramm (bzw firmeninternen Mailserver) reichen vollkommen…

Fragen:

  1. Liegt in der Veröffentlichung der Mail in der Zeitung ein
    Straftatbestand oder ein Vergehen vor?

Ja, lt §206 StGB drohen dafür Geldstrafe oder eine Haftstrafe bis zu 5 Jahren.

  1. Wenn ja, wer hätte sich Schuldig gemacht? C, D oder die
    Zeitung Z?

In Erster Linie hat D den Mist zu verantworten. Inwiefern die Zeitung da in Haftung genommen werden kann, weiss ich nich. Auch is über den Inhalt (u die evtl Folgen des Abdrucks) nichts bekannt. Leider.

Soviel von mir dazu, aber IANAL

Gruss

Mutschy

Hallo,

Ob elektronische, oder „normale“ Post (also „Hardcopy“ ^^), es
gilt das Grundgesetz Art 10, Abs (1):
„Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis
sind unverletzlich.“

ah so. Und was hat das Grundgesetz damit zu tun?

  1. Liegt in der Veröffentlichung der Mail in der Zeitung ein
    Straftatbestand oder ein Vergehen vor?

Ja, lt §206 StGB drohen dafür Geldstrafe oder eine Haftstrafe bis zu 5 Jahren.

Lies mal: http://www.e-recht24.de/artikel/strafrecht/35.html
Gruß
loderunner (ianal)

Hallo,

da diese Frage auch gerade in einmem anderem Forum diskutiert wurde, verweise ich der Einfachheit halber mal auf

http://fragwerk.info/forum/read.php?81,8607,8607#msg…

Grüße

godam