dass man Briefe anderer nicht öffnen darf, ist mir bekannt.
Wie aber ist das bei Mails?
Genauso:
Ob elektronische, oder „normale“ Post (also „Hardcopy“ ^^), es gilt das Grundgesetz Art 10, Abs (1):
„Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich.“
Problem bei dieser deinigen Konstruktion:
Unverschlüsselte Mails sind für jeden einsehbar (ähnlich einer Postkarte, die theoretisch jeder lesen kann), der Kontakt zu den evtl unsicheren Übertragungswegen (zB W-LAN) u ein bisschen technisches Know-How hat…
Dafür brauch ich nichmal dein Passwort, ein paar Sekunden Zugriff auf dein Mailprogramm (bzw firmeninternen Mailserver) reichen vollkommen…
Fragen:
Liegt in der Veröffentlichung der Mail in der Zeitung ein
Straftatbestand oder ein Vergehen vor?
Ja, lt §206 StGB drohen dafür Geldstrafe oder eine Haftstrafe bis zu 5 Jahren.
Wenn ja, wer hätte sich Schuldig gemacht? C, D oder die
Zeitung Z?
In Erster Linie hat D den Mist zu verantworten. Inwiefern die Zeitung da in Haftung genommen werden kann, weiss ich nich. Auch is über den Inhalt (u die evtl Folgen des Abdrucks) nichts bekannt. Leider.
Ob elektronische, oder „normale“ Post (also „Hardcopy“ ^^), es
gilt das Grundgesetz Art 10, Abs (1):
„Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis
sind unverletzlich.“
ah so. Und was hat das Grundgesetz damit zu tun?
Liegt in der Veröffentlichung der Mail in der Zeitung ein
Straftatbestand oder ein Vergehen vor?
Ja, lt §206 StGB drohen dafür Geldstrafe oder eine Haftstrafe bis zu 5 Jahren.