Briefgeheimnis, Beweisführung

Ich fragte gestern bereits etwas zu diesem Thema gefragt.
Nun ist mir noch etwas eingefallen:
Partei A wird Partei B wegen Verletzung des Briefgeheimnisses anzeigen.
Aber welche Beweise müsste Partei A aufführen?
Oder ist das nicht nötig?

Danke fürs Helfen!

Für eine Anzeige sind keine Beweise nötig. Ansonsten kommen die üblichen in Betracht, hier wohl vor allem Zeugenaussagen.

Levay