Guten Tag,wenn für einen Kredit von 50 000 Euro auf
die Immobilie des Kreditnehmers von einem Notar eine
Briefgrundschuld über 80 000 Euro bestellt würde und
sich bei einer Versteigrung der Immobilie herausstellen sollte, daß diese für 8 000 Euro gekauft wurde, würde dann der Notar bis zur Höhe des Grundschuldbetrages haften?
Von einem überraschenden Wertverzehr könnte dann wirklich keine Rede sein!
Wo sind hier die Grenzen? Könnte ein Notar auf eine
Immobilie in der Größe eines „Toilettenhäuschens“
eine Grundschuld über 1 Mio Euro eintragen lassen?
Danke für Eure Infos
Hallo,
vielleicht stehe ich auf dem Schlauch, aber was hat denn der Notar mit dem Wert des Grundstücks und den zu sichernden Krediten am Hut?
Ob das Grundstück eine ausreichende Sicherheit darstellt, sollte im eigenen Interesse der Kreditgeber prüfen, jedenfalls nicht der Notar.
VG
EK
sollte, daß diese für 8 000 Euro gekauft wurde, würde dann der
Notar bis zur Höhe des Grundschuldbetrages haften?
Wieso denn das. Der Notar macht nur, was der Eigentümer eingetragen haben möchte. Weder bestimmt er die Werte, noch ist er dafpr verantwortlich.
Von einem überraschenden Wertverzehr könnte dann wirklich
keine Rede sein!
Was hat der Wert des Objektes mit der Grundschuld zu tun. Man kann eine GS in beliebiger Höhe eintragen lassen
Wo sind hier die Grenzen? Könnte ein Notar auf eine
Immobilie in der Größe eines „Toilettenhäuschens“
eine Grundschuld über 1 Mio Euro eintragen lassen?
Der Notar läßt nicht eintragen, er trägt ein. Und zwar auf Wunsch des Eigentümers.