Hallo,
ich bin in eine Altbauwohnung gezogen. Die Briefkästen sind von aussen zugänglich. Leider passen da keine A4-Briefumschläge rein, bzw. ich zerreisse sie beim rausziehen. Die Post klemmt alles in diesen zu kleinen Briefkasten, so dass man von aussen dieses mitnehmen kann. Es ist möglich, von aussen in den Briefkasten zu fassen und Post zu entwenden. Mir ist schon ein grosser Brief „verschwunden“.
Muss ich mir das als Mieter gefallen lassen, oder muss der Vermieter einen „sicheren, ordungsgemäßen“ Briefkasten zur Verfügung stellen??
Danke für eure Tipps
steffi
Hallo,
Berlin - Mieter haben einen Anspruch darauf, dass ihr Briefkasten einen DIN-gerechten Einwurfschlitz aufweist, so das Amtsgericht Charlottenburg (Az: 27 C 262/00). Sie können von ihrem Vermieter verlangen, dass er einen Briefkasten installiert, dessen Einwurfschlitz laut DIN-Vorschrift 32617 mindestens 325 Millimeter breit ist, damit auch DIN A4-Umschläge sowie Zeitschriften ohne Knick eingelegt werden können. Das Gericht wörtlich: „Ein Briefkasten mit einem Einwurfschlitz von nur 18 mal 3 Zentimeter entspricht nicht mehr den heutigen Anforderungen an Zustellmöglichkeiten für die Post auch an Mieter einer Mietwohnung.“
gefunden auf http://mieterbund.de
Gruß
roland
Hallo,
ich bin in eine Altbauwohnung gezogen. Die Briefkästen sind
von aussen zugänglich. Leider passen da keine
A4-Briefumschläge rein, bzw. ich zerreisse sie beim
rausziehen. Die Post klemmt alles in diesen zu kleinen
Briefkasten, so dass man von aussen dieses mitnehmen kann. Es
ist möglich, von aussen in den Briefkasten zu fassen und Post
zu entwenden. Mir ist schon ein grosser Brief „verschwunden“.
Muss ich mir das als Mieter gefallen lassen, oder muss der
Vermieter einen „sicheren, ordungsgemäßen“ Briefkasten zur
Verfügung stellen??
Danke für eure Tipps
Hallo Steffi,
Roland hat Dir bereits die richtige Antwort gegeben. Einschränkend weise ich jedoch daraufhin, dass dieses Urteil ein längerfristig bestehendes Mietverhältnis betroffen hat. Sofern also erst jetzt der Einzug erfolgt ist, ist der Vermieter möglicherweise nicht zur Beseitigung dieses Mangels verpflichtet, weil der Mieter bei Einzug nicht widersprochen hat. Notfalls muss sich der Mieter einen eigenen Briefkasten besorgen, den er bei Auszug wieder mitnehmen darf. Der Vermieter muss dies erlauben.
Gruss Günter und einen guten Rutsch.