Briefkasten extra Anbringung

Hallo,

hätte eine Frage zum Mietrecht (gewerblich):

Werde zum 01.01.09 ein neues Büro beziehen (Mietvertrag wurde noch nicht unterschrieben).

Situation:
Die Post wird bisher durch einen Schlitz im Eingangsbereich eingeworfen und landet dann in einem „Wäschekorb“ der dann vom „ersten“ Mieter verteilt wird. Separate Briefkästen sind im Innenbereich der allerdings nicht frei zugänglich ist.

Frage:
Kann ich verlangen (auf eigene Rechnung) einen extra Briefkasten im Außenbereich anzubringen, damit meine Post getrennt von der anderen eingeworfen werden kann? Gibt es Gerichtsentscheide ober ähnliches auf die ich mich beziehen kann?

Vielen Dank

Grüße

Ursula Hofmann

Hallo,

Hallo,

hätte eine Frage zum Mietrecht (gewerblich):

Werde zum 01.01.09 ein neues Büro beziehen (Mietvertrag wurde
noch nicht unterschrieben).

Situation:
Die Post wird bisher durch einen Schlitz im Eingangsbereich
eingeworfen und landet dann in einem „Wäschekorb“ der dann vom
„ersten“ Mieter verteilt wird. Separate Briefkästen sind im
Innenbereich der allerdings nicht frei zugänglich ist.

Frage:
Kann ich verlangen (auf eigene Rechnung) einen extra
Briefkasten im Außenbereich anzubringen, damit meine Post
getrennt von der anderen eingeworfen werden kann? Gibt es
Gerichtsentscheide ober ähnliches auf die ich mich beziehen
kann?

Nein, m.E. nicht. Das darf nur der Vermieter und das äußere Erscheinungsbild darf definitv nicht verändert werden.
Aber wenn der Vertrag noch nicht unterschreiben ist dann bist Du ja in der Position zu handeln, also tue es.
Schlag vor den Beriefkasten, der auf Grund der Tätigkeit definitv notwendig ist.
Man könnte dann singnalisieren dass man bereit sei eine Kostenteilung vorzunehmen…

Grüße

Vielen Dank

Grüße

Ursula Hofmann

Hallo,

eine zweite Möglichkeit wäre auch dem Zusteller einen Schlüssel auszuhändigen, so dass er Zugang zu den Briefkästen hat. Dies kann der Vermieter nicht ablehnen.

Gruss,
C

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