Briefkastenschild

Hallo,

ich hoffe ich bin jetzt im richtigen Brett. Wenn nicht, wäre ich dankbar für einen Tip, welches das Richtige ist. Herzlichen Dank

Person X hat eine neue Wohnung bezogen, meldet sich beim Einwohnermeldeamt an und gibt eine weitere Anschrift mal angenommen als Nebenwohnung an. Person Y möchte gerne Person X etwas zustellen.
Leider hat Person X kein Briefkastenschild und von der Nebenwohnung - kommt die Post zurück mit der Mitteilung Empfänger unbekannt.
Melderegisterauskunft ist aktuell.Wie kann denn Person Y jetzt Person X etwas zustellen? Soll Person Y sich da an das Ornungsamt wenden oder die Person X anzeigen? Wie ist es sonst möglich Person X etwas zuzustellen? Über einen Gerichtsvollzieher zustellen zu lassen hat Person Y auch schon versucht. Leider mit einer sehr schlechten Erfahrung. Dieser bat nach mißlungener Zustellung auch nur um die Begleichung seiner Rechnung und Mitteilung der genauen Anschrift.Ich danke euch im voraus für die hilfreichen Antworten und hoffe, dass ich das richtige Brett erwischt habe. Gruß Amelie

Hallo ohne Briefkastenschild ist das schwierig, schon wenn der Briefkasten noch nicht den neuen Namen trägt, sondern nur das Klingelschild ist es anscheinend unmöglich den Briefkasten von A mit dem Klingelschild von A+B in Zusammenhang zu bringen :wink:
Hilft im Notfall nur selbst zustellen, wenn denn sogar schon der Gerichtsvollzieher bemüht wurde, scheint die Technik anrufen und x Bescheid sagen dass Post zurückkam und er sich ein NAmensschild besorgen soll, wohl auszuscheiden. Vielleicht ist die Meldeadresse auch nur eine Scheinadresse, das soll nämlich in letzter Zeit sehr viel einfacher geworden zu sein, sprich derjenige wohnt da gar nicht sondern will es nur vortäuschen.
Also erst nachschauen, dann schicken.
Gruß Susanne

Person X etwas zustellen? Soll Person Y sich da an das
Ornungsamt wenden oder die Person X anzeigen?

So weit ich weiß, ist niemand verpflichtet, seinen Briefkasten mit seinem Namen zu versehen. Insofern wird sich weder das Ordnungsamt dafür interessieren, noch eine Anzeige Sinn machen.

Wie ist es sonst möglich Person X etwas zuzustellen?

Eigentlich ist es Aufgabe der Post festzustellen, wo Sendungen für einen Bewohner zuzustellen sind. Wenn man also sicher ist, dass jemand an der Adresse gemeldet ist, die Post darauf hinweisen und darauf dringen, dass der Postbote ggf. im Haus fragt (wenn man das selber wegend er Entfernung nicht kann).

Hallo,

dazu wäre mal anzumerken,das es aufgrund der ach so viel „Gelobten“
Privatisierung der Post(dienste) heutzutage nicht mehr den guten
alten Briefträger gibt,der seinen Zustellbezirk wie seine Westentasche
kannte.
Selbst bei der EX-Staatlichen Post wechseln die Zusteller Ihre Bezirke…von den ganzen (Neuen) Privaten Zustelldiensten einmal ganz zu schweigen…

Von daher ist eine „nicht zugestellte“ Postsendung längst kein Indiz mehr für das „Nichtvorhandensein“ des Empfängers…

So kommt zum B. des öfteren Post bei einer Niederlassung der Essener
Verkehrsbetriebe mit dem Vermerk zurück „Empfänger Unbekannt“…
Simpler Grund:
Die Adresse befindet sich im „Hinterhof“ einer anderen großen Firma…

Hallo,

So weit ich weiß, ist niemand verpflichtet, seinen Briefkasten
mit seinem Namen zu versehen. Insofern wird sich weder das
Ordnungsamt dafür interessieren, noch eine Anzeige Sinn
machen.

Früher gab es sogar eine Norm für Briefkästen. Selbstverständlich auch für die Kennzeichnung. Genau genommen war es sogar verboten, die Post nicht in normgerechte Briefkästen zu werfen.
Aber das ist zu Zeiten der Privatisierung Geschichte.

Eigentlich ist es Aufgabe der Post festzustellen, wo Sendungen
für einen Bewohner zuzustellen sind.

Nö, das ist es nicht. Wenn nicht zustellbar, dann eben nicht zustellbar. Warum sollte ein Briefzusteller dazu verpflichtet sein, nach irgendwelchen Personen und deren Wohnort zu fahnden? Da hätten die aber viel (kostenlos) zu tun.

Woraus sollte sich denn eine solche Pflicht auch herleiten, wenn es nicht mal eine Pflicht zum Briefkasten gibt?

Gruß
loderunner

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