Hallo,
kann mir jemand sagen, was alles in einem Brief eines Vereins stehen muss? Also z. B. neben den obligatorischen Sachen wie Adresse und Telefonnummer auch die Handelsregisternummer? Was ist mit Vertretungsberechtigten, also 1. und 2. Vorsitzender?
Habe via google nix gefunden. Das Layout ist unsere Sache, soviel ich weiß. Oder gibt es Richtlinien, dass die Angabe der Registernummer nur in der Fußzeile hinterlegt werden kann?
Gruss
Der Verein hat eine Handelsregisternummer?! Klingt ungewöhnlich, aber dann wäre er gem. § 2 HGB („Kann“)Kaufmann und als solcher gem. § 37a I HGB zu bestimmten Angaben auf seinen Geschäftsbriefen verpflichtet.
http://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__37a.html
So ein Verein -woran ich gewisse Zweifel hege- tatsächlich ins HR eingetragen werden kann würde ich mich analog an den Vorschriften für die wesensverwandten KapGes orientieren, also zB
http://www.gesetze-im-internet.de/geng/__25a.html
http://www.gesetze-im-internet.de/aktg/__80.html
Schaden kann es nicht. Bei Vereinen, die keinen Gewerbebetrieb betreiben, gibt’s mE keine Pflichtangaben auf Briefen.
vg
Hi -
ja, klar ist das Layout Sache des Vereins. Ich habe mal für einen gemeinnützigen Verein gearbeitet und auf dessen Briefpapier stand der Name des Vorsitzenden, die Steuer-ID-Nr., die Steuer-Nr., das Finanzamt und die üblichen Angaben wie Adresse, web, mail, phone, konto-Daten.
Gibt es keinen Notar für die Vereinseintragung? Der sollte das eigentlich wissen, was drauf MUSS.
Grüße
Demenzia
Natürlich nicht Handelsregister, sondern Vereinsregister. Logisch, da war ich vom Kopf her noch zu sehr im Job.
Müssen denn die Vorsitzenden (wir haben zwei) auch genannt werden???
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