Hallo Gert,
nein, das ist kein Verstoss gegen den Datenschutz. Poststellen (das gilt für Behörden wie für Privatunternehmen) haben nun mal als Aufgabe, die Post zu öffnen, die an das Amt bzw. an das Unternehmen gerichtet ist. Das ist dann der Fall, wenn oben in der Anschrift das Amt bzw. Unternehmen genannt ist. Wenn dadrunter noch steht „z.Hd.“ ist das nur ein Hinweis auf den Sachbearbeiter. Einige Poststellen öffnen auch diese Briefe, um dem Bearbeiter das abzunehmen, andere leiten diese ungeöffnet weiter. Aber auch dann ist das Öffnen nichts Schlimmes. Wenn z.B. der namentlich Genannte in Urlaub ist, öffnet selbstverständlich der Vertreter.
Um sicherzustellen, dass der Brief nicht geöffnet wird, musst Du auf jeden Fall schreiben :
Persönlich/Vertraulich !
Herrn
Peter Empfänger
c/o Sonstwie-Amt
(Adresse)
Das Persönlich/Vertraulich solltest Du möglichst auffällig und in rot schreiben. Normalerweise wird der Posteingang von der Poststelle zunächst durchgesehen, da werden dann solche „Persönlich“-Briefe aussortiert, ggf. auch noch welche an die Leitung oder an die Personalabteilung. Die anderen werden (oft maschinell) geschlitzt.
Je auffälliger die Aufschrift, desto sicherer ist Dein Brief vor der maschinellen Öffnung.
Also : Wenn der Personenname zuerst steht, ist es persönlich, wenn der Firmen/Behördenname zuerst steht, ist es dienstlich.
Gruss Hans-Jürgen
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