Brieföffnung durch Amtspoststelle rechtens?

Hallo,

folgenden Fall möchte ich beschreiben:

Ein Brief, adressiert mit der Anschrift eines Amtes und dem Zusatz des Namens des Mitarbeiters des Amtes, an den er gerichtet war, wurde durch die Poststelle des Amtes geöffnet und anschließend an den Mitarbeiter verteilt.

Meine Frage: Verstößt diese Handlungsweise gegen den Datenschutz? Und wenn nicht, wie muß ein Brief an einen Mitarbeiter adressiert sein, das der Poststelle verbietet diese Post zu öffnen?

Für Antworten bin ich dankbar

Gert

Hallo Gert,

nein, das ist kein Verstoss gegen den Datenschutz. Poststellen (das gilt für Behörden wie für Privatunternehmen) haben nun mal als Aufgabe, die Post zu öffnen, die an das Amt bzw. an das Unternehmen gerichtet ist. Das ist dann der Fall, wenn oben in der Anschrift das Amt bzw. Unternehmen genannt ist. Wenn dadrunter noch steht „z.Hd.“ ist das nur ein Hinweis auf den Sachbearbeiter. Einige Poststellen öffnen auch diese Briefe, um dem Bearbeiter das abzunehmen, andere leiten diese ungeöffnet weiter. Aber auch dann ist das Öffnen nichts Schlimmes. Wenn z.B. der namentlich Genannte in Urlaub ist, öffnet selbstverständlich der Vertreter.

Um sicherzustellen, dass der Brief nicht geöffnet wird, musst Du auf jeden Fall schreiben :

Persönlich/Vertraulich !
Herrn
Peter Empfänger
c/o Sonstwie-Amt
(Adresse)

Das Persönlich/Vertraulich solltest Du möglichst auffällig und in rot schreiben. Normalerweise wird der Posteingang von der Poststelle zunächst durchgesehen, da werden dann solche „Persönlich“-Briefe aussortiert, ggf. auch noch welche an die Leitung oder an die Personalabteilung. Die anderen werden (oft maschinell) geschlitzt.
Je auffälliger die Aufschrift, desto sicherer ist Dein Brief vor der maschinellen Öffnung.
Also : Wenn der Personenname zuerst steht, ist es persönlich, wenn der Firmen/Behördenname zuerst steht, ist es dienstlich.

Gruss Hans-Jürgen
***

Hallo,

jede Post an den Mitarbeiter der Behörde geht primär an die Behörde selbst und kann von dieser Behörde geöffnet werden.

Damit der Brief nicht geöffnet wird, empfiehlt sich ein entsprechender Zusatz „Persönlich Herrn/Frau xy“, was allerdings auch keine Garantie dafür ist, dass der Brief nicht doch aus Versehen geöffnet wird. Ein Verstoss gegen das Postgeheimnis liegt hier nicht vor.

Es bleibt also lediglich die persönliche Übergabe an den Mitarbeiter oder die Zusendung an die Privatanschrift.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo zurück,

mit einem Dank für schnellen und präziesen Hinweis.

Gert

Hallo,

der Form halber sei noch erwähnt, dass die von Hans-Jürgen beschriebene Methode zwischenzeitlich auch nur noch in den seltensten Fällen funktioniert. Mit genau dieser Formulierung im Adressfeld wird nämlich immer mehr Werbepost versandt, um die Poststellen & Sekretariate zu umgehen und die Entscheidungsträger - die ihre Post sonst nur „vorgekaut“ bekommen - direkt zu erreichen. Mit der Folge, dass mittlerweile in den meisten Unternehmen auch diese Post schon vorher geöffnet wird.

Gruß
Jürgen

Um sicherzustellen, dass der Brief nicht geöffnet wird, musst
Du auf jeden Fall schreiben :

Persönlich/Vertraulich !
Herrn
Peter Empfänger
c/o Sonstwie-Amt
(Adresse)