Briefumschlag = Briefgeheimnis ?

Hallo
Stellt euch folgende Situation vor:
Bert muß ins Krankenhaus, weil er einen Knoten entfernt bekommt. Nach der Nakose fragt er nach dem Befund, doch man könne ihm noch nichts genaues sagen. Auch nach mehrmaligen Hinterfragen, wie denn die Operation verlaufen sei und was so akut ist, wurde er immer vertröstet und um Geduld gebeten.
Als er dann wenige Tage darauf das Krankenhaus verlies bekommt Bert einen Brief für seinen Hausarzt mit (mit dem Befund).
Zu Hause öffnet er den Briefumschlag, ließt den Befund und steckt ihn zurück und schließt den Umschlag wieder (selbstklebender Umschlag).
Als er dem Arzt völlig unbdacht sagt, das er den Befund schon gelesen hat (weil er einfach keinen Bock darauf hat, das jeder „um den Heissen Brei herumredet“), droht ihm der Arzt mit einer möglichen Klage wegen verletzung des Briefgeheimnisses, weil der Brief ja schließlich seine Adresse trägt.
Wäre dieses einfach eine Überreaktion des Arztes, oder liegt dort tatsächlich eine „Straftat“ vor. Immerhin hat Bert doch mal ein Recht darauf zu erfahren, was „mit ihm los ist“.
Ich danke für eure Meinungen zu dem Thema

Gruß
Andreas

moin
schau mal hier beim thema
„einsichtsrecht in krankenunterlagen“

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gruss
khs

Tach auch!
Ich glaube, so ganz Unrecht hat der Arzt da nicht. Immerhin wurde ein verschlossener Umschlag ( der an den Arzt adressiert war!) geöffnet und der Inhalt gelesen. Woher soll Berti denn wissen, was in dem Brief steht? Möglicherweise könnte alles in diesem Brief stehen wie z.B Abrechnungshinweise etc.!
Ich persönlich würde nur dann einen Brief lesen, wenn der Umschlag offen wäre (obwohl das auch nicht ganz i.O. ist).
LG Andreas