Briefwahl 2

Kann man eigentlich eine Briefwahlstimme zurückziehen, also zum Wahlbüro gehen und sagen, ich hab es mir noch einmal überlegt, gebt mir meinen verschlossenen Umschlag, ich schredder den jetzt?

Nein.

Hallo,

könnte man den Wahlzettel der Briefwahl einschmeissen?

Grüße

Könnte man die Frage auch verständlich stellen ?

Man kann es aber auch abkürzen.
NEIN.
Wenn man Briefwahlunterlagen auf dem Postweg oder im Bürgerbüro direkt in eine Wahlurne eingeworfen hat gibt es kein zurück mehr.
unter keinen Umständen darf der Wahlbrief wieder herausgegeben werden.

Im Gegensatz dazu kann man im Wahllokal einen verschriebenen Stimmzettel vor Einwurf in die Urne vor dem anwesenden Wahlvorstand zerreißen und bekommt einen neuen Stimmzettel ausgehändigt.

MfG
duck313

Falls damit gemeint sein sollte, ob man den losen Stimmzettel aus den Briefwahlunterlagen im Rathaus in die Briefwahlurne werfen darf, dann lautet die Antwort

N E I N

Es würde als nicht abgegeben gewertet- nicht mal als ungültig.
Ebenso wenn man die eidesstattliche Versicherung nicht beilegt oder nicht unterschreibt.