Briefwahl verhindert durch freie Postzustellung

Die Stadt Idstein muß sparen.
Deswegen wird die Briefpost nicht mehr mit der alten normalen Post zugestellt, sondern mit einem freien Postzustelldienst.

Jetzt bin ich aber umgezogen und habe deswegen Briefwahl beantragt.
(Hauptwohnsitz bleibt der alte. Für den Sommer habe ich eine andere Adreße. Und dort wollte ich die Briefwahlunterlagen hin haben. Deswegen wollte ich ja Briefwahl haben, weil ich ja zur Zeit nicht zuhause wohne)

Da hatte ich schon die neue Adreße angegeben und trotzdem hat die Stadt Idstein meine Briefwahlunterlagen an meinen Hauptwohnsitz geschickt und nicht dahin, wo ich die haben wollte.

Und dann wurden die Briefwahlunterlagen noch über einen privaten Postdienst versendet, so das auch der Postnachsendeantrag nicht gegriffen hat.

Meiner persönlichen Meinung nach wurde jetzt hier aus falscher Sparsamkeit und aus Dummheit der Stadtverwaltung mir die Wahl unmöglich gemacht.
Das finde ich nicht witzig.

Was für Möglichkeiten hat man um sich zu beschweren oder sonstwas, wenn es die Leute der Stadtverwaltung nicht interessiert?
Habe ich denn kein Recht auf Wahl?

Hallo,
Beschwerden sind beim örtlichen Wahlleiter anzubringen.

Da hat einer beim Wahlbüro nicht richtig aufgepasst - was aber beim Massengeschäft durchaus vorkommen kann (wenn auch nicht sollte).

Gruß
HaWeThie

soweit ich weiss müssen! die Wahlunterlagen an die im EMA verzeichnete Adresse versandt werden um Missbrauch auszuschließen - es könnte ja sonst Jeder die Wahlunterlagen ausfüllen…

Im übrigen schreibst du nicht um welche Wahl es sich handelt - bei Kommunalwahlen bist du im Falle des Umzugs in eine andere Stadt nicht wahlberechtigt, bei Landtagswahlen bei einem Verzug in ein anderes Bundesland

Hallo,

Die Stadt Idstein muß sparen.
Deswegen wird die Briefpost nicht mehr mit der alten normalen
Post zugestellt, sondern mit einem freien Postzustelldienst.

Klingt gut.

Da hatte ich schon die neue Adreße angegeben und trotzdem hat
die Stadt Idstein meine Briefwahlunterlagen an meinen
Hauptwohnsitz geschickt und nicht dahin, wo ich die haben
wollte.

Einen Rechtsgrund für ein Recht des Wahlberechtigten, die Briefwahlunterlagen an eine vom Hauptwohnsitz abweichende Adresse schicken zu lassen, kann ich nicht erkennen.

§ 16a Kommunalwahlordnung Hessen (KWO) nennt als Voraussetzung für die Briefwahl „wenn er sich am Wahltag während der Wahlzeit aus wichtigem Grund außerhalb seines Wahlbezirks aufhält“. Die KWO geht klar von einer nur temporären Abwesenheit vom Hauptwohnsitz aus.

Und dann wurden die Briefwahlunterlagen noch über einen
privaten Postdienst versendet, so das auch der
Postnachsendeantrag nicht gegriffen hat.

Ich gehe davon aus, dass die Gemeinde bei einem Versand über die Post den Vermerk „Bitte nicht nachsenden, sondern mit neuer Adresse zurück“ verwendet hätte, eben um Irrläufer zu verhindern.

Meiner persönlichen Meinung nach wurde jetzt hier aus falscher
Sparsamkeit und aus Dummheit der Stadtverwaltung mir die Wahl
unmöglich gemacht.

Warum unmöglich?

§18 Kommunalwahlordnung Hessen regelt klar, wie mit Wahlscheinen umgegangen wird, die den Empfänger nicht erreichen:

„(8) Verlorene Wahlscheine werden nicht ersetzt. Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum Tag vor der Wahl, 12 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden;“

Die Tatsache, dass Briefe ihren Empfänger nicht erreichen, sollen die Gültigkeit der Wahl nicht gefähren.

Hi,

soweit ich weiss müssen! die Wahlunterlagen an die im EMA
verzeichnete Adresse versandt werden um Missbrauch
auszuschließen - es könnte ja sonst Jeder die Wahlunterlagen
ausfüllen…

auf dem Anforderungsbogen für die Briefwahlunterlagen kann man die gewünschte Anschrift eintragen. Aus genau diesem Grunde kann es dann knifflig werden, neue Unterlagen zu bekommen, weil die alten ja noch irgendwo rumschwirren.

Gruß,
Christian