Hallo.
Was und wer an mir an die Karre pinkeln, wenn ich Briefe, welche ich von einem öffentlich bekanntem Verein erhalten habe, im Internet veröffentliche?
fragt:
Frank
Hallo.
Was und wer an mir an die Karre pinkeln, wenn ich Briefe, welche ich von einem öffentlich bekanntem Verein erhalten habe, im Internet veröffentliche?
fragt:
Frank
Hallo.
Was und wer kann mir an die Karre pinkeln, wenn ich Briefe,
welche ich von einem öffentlich bekanntem Verein erhalten
habe, im Internet veröffentliche?
Der öffentlich bekannte Verein.
antwortet,
LeoLo
(Ohne genauere Details hast Du nicht wirklich eine andere Antwort erwartet, oder?)
Hallo
was für details??
(schau mal auf http://kds-nano.de/Greenpeace.htm )
Können die mir was?
Frank
Tag,
ich bin ja immer für die einfache Lösung: Ruf Greenpeace einfach an und frag´, ob die mit der Veröffentlichung ein Problem haben und laß´ Dir das am besten schriftlich geben. Der Inhalt ist nicht unbedingt problematisch, insofern dürften die kaum was dagegen haben, obwohl ich mich frage, wozu die Veröffentlichung gut sein soll. Nutzlose Homepages hat die Welt wahrlich genug.
Grundsätzlich jedoch, ist die Veröffentlichung privater Korrespondenz nicht gestattet.
http://wwwwbs.cs.tu-berlin.de/cgi/gesetze/Grundgeset…
Gruß
Christian
Thematisches: Briefwechsel
Hallo Frank,
(schau mal auf http://kds-nano.de/Greenpeace.htm )
Mir ist mir nicht ganz klar, warum Dich die Antwort von Greenpeace aufregt. DU hast kein sensationell neues Verfahren, sondern eine Verfahrensverbesserung. Die Zerstörung von Dioxinen und anderen hochhalogenisierten Organika ist in Müllverbrennungsanlagen realisiert. Es ist v.a. eine Preisfrage, wenn Pestizide noch deponiert werden.
Es ist für mich daher sehr verständlich, dass sich Greenpeace nicht darum bemüht jede Verfahrensverbesserung zu promoten.
Wir können uns gerne per Mail über die Einzelheiten bzw. weitere Fragen unterhalten.
Tschuess Marco.
N àhmd,
Nutzlose Homepages hat die
Welt wahrlich genug.
Das finde ich etwas erklärungsbedürftig. Der Greenpeacebrief ist, wohlgemerkt, ausschließlich als Beispiel zu verstehen und ist morgen wieder verschwunden.
Grundsätzlich jedoch, ist die Veröffentlichung privater
Korrespondenz nicht gestattet.
Wo, bitte, steht das??? Hier?:
nö!
Gruß
Frank
Das finde ich etwas erklärungsbedürftig. Der Greenpeacebrief
ist, wohlgemerkt, ausschließlich als Beispiel zu verstehen und
ist morgen wieder verschwunden.
Viele Menschen überschätzen die Wichtigkeit vieler Dinge für die Nachwelt. Belassen wir es dabei.
Wo, bitte, steht das??? Hier?:
nö!
Welche Worte des folgenden Satzes sind unverständlich?
(1) Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis
sind unverletzlich.
Aber, wenn es dann leichter zu verstehen ist, die Veranstaltung verstößt auch gegen das Urheberrechtgesetz. Daraus zitiert der § 16:
§ 16. (1) Der Urheber hat das ausschließliche Recht, Werkstücke zu verbreiten. Kraft dieses Rechtes dürfen Werkstücke ohne seine Einwilligung weder feilgehalten noch auf eine Art, die das Werk der Öffentlichkeit zugänglich macht, in Verkehr gebracht werden.
Zwei Alternativen:
Das, was ich machen würde, kann ich Dir leider hier nicht schreiben, weil es der Aufruf zu etwas illegalem wäre, und das ist ja nicht nur nach den www-AGB verboten 
Gruß
Christian