Brille als Werbungskosten absetzen?

Hat von euch schon mal jemand probiert, seine Brille bei der Steuererklärung als Werbungskosten abzusetzen?
In Zeiten, in denen die Krankenversicherungen kaum noch bzw. gar keine Zuzahlungen mehr für Gestelle und Gläser leisten, bleiben Brillenträger doch ansonsten komplett auf den Kosten sitzen. Und ohne Brille können sicher viele nicht arbeiten (z.b. bei Sehschwächen über minus 8 Dioptrien).

Servus,

bei Aufwendungen für Brillen, Zahnersatz usw. kann es sich, wenn sie zwangsläufig sind, um außergewöhnliche Belastungen handeln - nicht um Werbungskosten.

Bei diesen sind die Fälle extrem selten, in denen die Zumutbarkeitsgrenze überschritten wird, so dass die Zwangsläufigkeit überhaupt beurteilt werden muss.

Schöne Grüße

MM

Servus,

wegen Berechnung der Zumutbarkeitsgrenze guckst Du § 33 Abs 3 EStG.

Zwangsläufig sind Aufwendungen im Zusammenhang mit Sehhilfen immer dann, wenn dies medizinisch notwendig sind. Aufwendungen, die unter der Zumutbarkeitsgrenze bleiben, brauchen nicht auf ihre Zwangsläufigkeit hin beurteilt zu werden, weil sie keine Auswirkung auf die Festsetzung der Einkommensteuer haben.

Schöne Grüße

MM

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Moin,

ohne Brille kommen viele Leute gar nicht durchs Leben. Steuerlich absetzbar sind Werbungskosten aber nur dann, wenn sie dem Broterwerb dienen.

Gruß Ralf

stellt sich die frage was zumutbar ist? ich trage kontaktlinsen mit jeweils um die minus 6 dioptrien und kann dir versichern das ich ohne diese nur etwa 30cm weit gucken kann. ist das etwa zumutbar bzw nicht zwangsläufig?

Aber dann darf man nicht privat durchgucken (können). Sonst greift § 12 Nummer 1 EStG.