Es sollten in ein mitgebrachtes Brillengestell neue, teure Gläser einsetzen werden. Es wurde darauf hingewiesen, dass das Gestell evtl. brechen kann. Es war ein sehr teures Gestell aber nun ist tatsächlich das Gestell gebrochen. Nun will der Optiker, dass die Gläser abgenommen werden die bereits für das gebrochene Gestell zugeschnitten sind. Da die Gläser aber der gebrochenen Fassung bereits angepasst sind… also in eine neue Brillenfassung nicht passen. Ist es rechtens dass die Brillengläser nun trotz nicht Eigenverschulden abgekauft werden müssen?
Hallo, hast du denn unterschrieben, also den Auftrag für die Gläser? Wenn ja und wenn vorher auch noch drauf hingewiesen wurde, fürchte ich hast du leider schlechte Karten…
Lg norma
Wurde nur darauf hingewiesen, dass das Gestell evtl. brechen kann, dass die Gläser abgenommen werden müssen davon war keine Rede. Auch habe ich nichts unterschrieben
Das ist wirklich alles komisch. Ich kenn es so, wenn ich für mein Kind neue Gläser in Auftrag gebe beim Optiker, dass ich dann unterschreibe und somit der Kaufvertrag zustande kommt.
Dann wäre die Lage eindeutig, dass ich bzw. der Käufer die Gläser bezahlt…
Aber wie es jetzt bei dir ist, weiß ich nicht. Sorry…ich hoffe hier meldet sich noch ein Experte.
Lg nj
Das "alte " Problem, was man überall hat, wenn man selbst Teile anliefert, die ein anderer dann benutzen soll. Die Frage der Haftungsabgrenzung.
Klar musst du die Gläser zahlen.
Aber warum beschaffst du nicht ein neues (gleiches)Gestell oder lässt es reparieren, dann passen die fertigen Gläser doch rein.
Kosten hast Du so und so. Aber dann für eine nutzbare Brille und nicht für nutzlose Gläser !
Du wurdest darauf hingewiesen, dieses Gestell könnte brechen. Du hast aber darauf bestanden, es zu machen.
Da man wohl nicht von Verschulden des Optikers ausgehen kann, ist nun der Schaden vor dem man gewarnt wurde eingetreten.
Hätte der Optiker das Gestell beschafft so wäre das nun sein Problem und seine Kosten.
MfG
duck313
Trotzdem danke!
Ein unterschriebener Auftrag alleine erzeugt keinen Kaufvertrag.
Die weitaus überwiegende Anzahl aller Kaufverträge wird sowieso ganz ohne etwas Schriftliches abgewickelt.
Einen reinen Kaufvertrag kann ich hier auch nicht erkennen, es ist eher ein Werkvertrag.
Und da greift §645 des BGB:
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__645.html
Da die Brillengläser schon eingeschliffen worden waren, war die Hauptarbeit schon erledigt.
Der der vollendeten Arbeit entsprechende Teil dürfte nahe bei 100% der vereinbarten Summe liegen.
Vielen Dank für die ausführliche Antwort aber leider verstehe ich das Amtsdeutsch nicht so recht. Soll das nun heißen die Gläser müssen gekauft werden ohne dass sie zu verwenden sin da sie in ein anderes Gestell ja nicht passen?
genau das !
Warum kann das Brillengestell nicht repariert werden oder gegen ein neues(gleiches) Modell getauscht werden ?
Dann kann man die Gläser verwenden und muss „nur“ noch das neue Gestell oder die Reparatur bezahlen.
Es war ein von mir mitgebrachtes Brillengestell und kann angeblich nicht repariert werden. Dieser Optiker hat nicht die Firma des defekten Gestells in seinem Angebot und wenn würde es 400€ kosten. Es gibt also kein Ersatzgestell für die Bereits zugeschnittenen Gläser.
So nen ähnlichen Fall hatte ich auch erst kürzlich, die ersten vier Optiker haben mich angewidert rausgeworfen, dass ich in mein „altes“ Brillengestell - von einer Marke, die sie selbstverständlich nicht führen - neue Gläser eingearbeitet haben wollte.
Der fünfte Optiker hat gesagt „kein Problem, diesen Hersteller haben wir zwar nicht, aber wir machen das und führen die nötige Reparatur am Gestell auch gleich durch“. Und beim ersten Tragen der Brille machte es „knacks“, der Nasensteg ist gekracht. Am nächsten Tag Ersatznasensteg gehabt (brauchte die Brille), eine Woche später war mein defekter Nasensteg repariert und ausgetauscht. Das alles gegen eine kleine Spende für eine lokale gemeinnützige Organisation. Tja, was soll ich sagen? Die nächsten beiden Brillen sind ebendort bestellt
Was ich damit sagen will: manchmal kann der Gang zu einem anderen Optiker helfen, der Dir eventuell Dein altes Gestell für kleines Geld noch rettet.