Hallo!
Sicher kennt Ihr alle den Werbeslogan: „Brille? Fielmann.“
Der Slogan besteht aus Frage und Antwort.
Mich würde interessieren, ob diese Slogan-Art irgendwie rechtlich geschützt sein könnte. Also konkret: Wäre es rechtlich bedenklich, wenn z. B. BMW einen Slogan bringen würde wie: „Auto? BMW.“
Danke für Eure Antworten!
Herzliche Grüße,
Gustav
Hi
triffts micht recht. Fielmann handelt mit Brillen diverser Hersteller und konfektioniert selber.
Auto? „name eines Händlers der Markenübergreifend Autos verscheppert“. wäre richtiger.
HH
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Hi
triffts micht recht. Fielmann handelt mit Brillen diverser
Hersteller und konfektioniert selber.
macht APOLLO auch.
Wie sieht’s dann mit „Brille? -Apollo!“ aus???
LG Alex
Hallo Gustav!
Mich würde interessieren, ob diese Slogan-Art irgendwie
rechtlich geschützt sein könnte.
Könnte sie. Als Wortmarke. Ich habe eben mal recherchiert, ob „Brille? Fielmann!“ im Markenregister eingetragen ist und bin dabei auf folgende Wortmarke gestoßen:
http://www.augenportal.de
Ich sehe für „Frage? Antwort!“ nach kurzer Prüfung also keine Bedenken - wie immer hier, ohne Gewähr!
Hi,
macht APOLLO auch.
Wie sieht’s dann mit „Brille? -Apollo!“ aus???
Oder „Brille? - nicht Fielmann!“
Gruß
Christian
Nachtrag: Was wollt Ihr denn?
Hallo nochmal,
bin eben beim Recherchieren über eine Entscheidung des OLG Köln gestoßen, nach der dasberühmte MAOAM-Ideengerüst nicht schutzfähig ist:
http://www.olg-koeln.nrw.de/home/presse/archiv/2003/…