Liebe/-r Experte/-in,
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Brille im Meer verloren
Ich bin im Urlaub ins Meer gesprungen und habe vergessen vorher meine Brille abzunehmen, die dabei verloren ging. Kann ich dafür meine Hausratversicherung in anspruch nehmen ? Meiner Meinung nach liegt keine Fahrlässigkeit vor, da dieses versehentlich passierte und ich nicht absichtlich mit der Brille baden gegangen bin.
Vielen Dank
Keine versicherte Gefahr !!!
Sorry
Man kann sich leider nicht gegen alles versichern…
Von meinem iPhone gesendet!
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Mit freundlichen Grüßen
Ihr Versicherungsfachmann
Thomas Wolter
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WWK Versicherungen
Agentur Thomas Wolter
Anna-Seghers-Str. 125
28279 Bremen
TEL: 0421-43663-43
FAX: 0421-43663-44
Mobil: 0171-6815938
www.thomas-wolter.eu
[email protected]
www.facebook.com/Agentur.Thomas.Wolter
Schade,
trotzdem vielen Dank
Wenn Sie einen richtigen Vers Fachmann brauchen melden Sie sich direkt bei mir!!
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Ihr Versicherungsfachmann
Thomas Wolter
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Lieber Hans-Jürgen,
die Hausratversicherung deckt in erster Linie Schäden durch Freuer und Einbruchdiebstahl ab. Der von Ihnen geschilderte Fall ist m.E. nicht versichert.
Auch wenn Sie nicht vorsätzlich gehandelt haben, liegt natürlich Fahrlässigkeit vor. Wenn Sie z.B. aus Versehen die Haustür nicht abschließen und etwas wird gestohlen, ist es auch nicht versichert.
Danke, ich habe mich inzwischen damit abgefunden.
Neue Brille ist schon bestellt.