Zahlt eine Hausratversicherung bzw. irgend eine andere Versicherung wenn jemand vor dem Sprung ins Wasser vergisst seine Brille abzunehmen und diese dabei verloren geht. Grobe Fahrlässigkeit kann meiner Meinung nicht vorliegen, da er ja nicht absichtlich mit der Brille baden gegangen ist.
Zahlt eine Hausratversicherung bzw. irgend eine andere
Versicherung wenn jemand vor dem Sprung ins Wasser vergisst
seine Brille abzunehmen und diese dabei verloren geht.
Nein - aber er kann ja den Versuch unternehmen sie zu suchen.
Grobe Fahrlässigkeit kann meiner Meinung nicht vorliegen,
wirklich - und wie kommst Du da drauf ?
da er ja nicht absichtlich mit der Brille baden gegangen ist.
Die Hausratversicherung zahlt nicht,da kein versicherter Schaden vorliegt.Bei dem Erfindungsreichtum der Branche wäre es möglich,dass es in der Tat eine „Brillenverlustversicherung“ gibt.
Hier sollte eine Recherche näheren Aufschluss bringen.
da er ja nicht absichtlich mit der Brille baden gegangen ist.
dann wäre es Vorsatz !
Wie kommst du darauf das dann Vorsatz vorliegt?
Hi,
diese Frage stellst du besser im Deutschbrett oder fragst
deine(n) Ausbilder
Hi,
also der Ton hier im Forum gefällt mir mittlerweile gar nicht mehr. Dieses ständig ans Bein treten oder jemand etwas zu unterstellen ist wirklich… Argh! Mir fehlen einfach die Worte.
Aber zurück zum Thema:
Nicht Absichtlich = ausversehen
Absichtlich = Vorsatz
Die Hausratversicherung zahlt bei Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel, Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismus. Zusätzliche Einschlüsse sind möglich, aber Brillenverlust kenne ich nicht.
Allerdings gibt es gelegentlich Brillenverscherungen beim Händler (Viel, Mann). Wie bei den meisten Ausschnittsversicherungen ist der Sinn umstritten.
Die Frage war geschlossen gestellt, ich habe geschlossen geantwortet. Weitere „Umschmeichelungen“ habe ich mir wegen fehlenden Anstands (Grußformel) gespart …
Die Antwort kann man auch nicht verstehen,weil sich wieder wie ein Aal gewunden wird.To schreibt,was wäre wenn (→und ob hier wirklich Vorsatz vorliegt,ist bei weitem nicht so klar,wie es hier dargestellt wird).
Man beansprucht wie üblich die Deutungshoheit für sich.Zunächst ist einmal nur eines klar:Eine Hausratversicherung wird hier definitiv nicht leisten.Das Thema ist aber auch schon längst abgefrühstückt.
Richtig - dies versteht nur jemand der sich im
Versicherungsrecht auskennt.
Achherrjeh.Na dann erkläre einmal den Heerscharen von Unwissenden,wie du aus diesem Vorgang einen Vorsatz konstruieren möchtest,der rechtlich nicht angreifbar ist.
Oder interpretiere ich deine Frage dahingehend richtig,dass du selber nicht weißt,was du schreibst und dich wieder auf nichtssagende Formulierungen zurückziehst,um wie so oft keine Farbe bekennen zu müssen?
Selbst wenn VN die Brille beim Schwimmen bewusst (vorsätzlich)
auflässt ist das Verlieren der Brille beim Schwimmen noch
lange kein Vorsatz!
Danke! Endlich mal. Meine Frage war wie man aus so einen Fall auf Vorsatz kommt.
Aber darauf wird ja wie schon Sapine gesagt (und frühere Post deutlich machen) ausgewichen und denunziert .(siehe das weiss jemand der sich mit Versicherung auskennt)
Das sind 2 völlig verschiedene paar Schuhe.
Daher meine Frage.
Gruß
tycoon
Nochmal danke tycoon und gruß zurück
Und um die Frage komplett zu beantworten.
Hausrat zahlt nicht. Brillenversicherung schon. Ob es den Verlust der alten Brille ausgleicht sei dahingestellt.
Hier ein Auzug:
Sofort nach Abschluss der Versicherung haben Sie Anspruch auf eine neue, topmodische Brille.