Die Brille eines 13-jährigen Jungen ( 8. Klasse Gymnasium) wurde in der Pause von einem Mitschüler (auch 13-J.) versehentlich unreparierbar kaputt gemacht .
Die Sache wurde der Versicherung (Eltern des Schuldigen) als Haftpflichtschaden gemeldet, der Schaden wurde aber abgelehnt da angeblich für alles was während des Schulaufenthaltes passiert die gesetzliche Unfallversicherung zuständig ist.
Diese sieht es aber anders und argumentiert mit „Als die Brille kaputt gemacht wurde lag die am Tisch, wurde also nicht getragen“, lehnt den Schaden auch ab.
Ich hätte auch gesagt das die Versicherung der Eltern des schuldigen Jungens zahlen muss. Warum sollte auch die Unfallversicherung zahlen, es ist doch kein körperlicher Sachen sondern ein Sachschaden.
Die Schulversicherung würde die Brille nur im Zusammenhang mit einem Unfall übernehmen, dazu muss sie aber getragen worden sein. Abgelegte Brille wäre so nicht versichert !
Hier tritt die ganz normale Haftung nach BGB des Verursachers ein. Also sicher die Privat-Haftpflicht der Eltern des anderen Schülers.
Es setzt aber Verschulden des Schülers voraus. Also mind. Fahrlässigkeit.
Vielen dank für Ihre Antworten, jetzt wissen wir Bescheid.
Inzwischen ist es uns allem klar, dass die Haftpflichtversicherung nicht zahlen will und nur nach Ausreden sucht .
Das habe ich noch nie erlebt - die Familie zahlt schon seit über 7 Jahren regelmäßig Beiträge, die in Vergleich zu uns viel höher sind, jetzt die erste Schadensmeldung überhaupt und gleich so Ärger.
Im Notfall werden uns die Kosten teilen, weil ich es echt ungerecht finde und will kein Unmensch sein.
Also nochmal vielen Dank für die Hilfe, gell!