Hallo miteinander,
habe wieder mal einen hypothetischen fall:
2 10 jährige jungs streiten sich auf dem spielplatz.Grund ist nicht mehr nachvollziehbar, wer angefangen hat steht aussage gegen aussage. auch von nebenbei stehenden kindern ist keine genaue aussage zu erwarten
am ende des streites ist :
- das brillengestell kaputt:unstrittig
- angebich die gläser verkratzt:strittig
Fragen nun:
- wer zahlt das brillengestell
- muß der geschädigte nachweisen das die gläser beim streit verkratzt wurden?
- dem geschädigten wird angeboten das brillengestell zu bezahlen.dieser lehnt ab.Frage:welche rechte hat der geschädigt.was muß man als geschädigter nachweisen?
Nun viel spaß bei antworten
Gruß
dr.mo