Brille kaputt-wer zahlt?

Hallo miteinander,
habe wieder mal einen hypothetischen fall:

2 10 jährige jungs streiten sich auf dem spielplatz.Grund ist nicht mehr nachvollziehbar, wer angefangen hat steht aussage gegen aussage. auch von nebenbei stehenden kindern ist keine genaue aussage zu erwarten
am ende des streites ist :

  1. das brillengestell kaputt:unstrittig
  2. angebich die gläser verkratzt:strittig

Fragen nun:

  1. wer zahlt das brillengestell
  2. muß der geschädigte nachweisen das die gläser beim streit verkratzt wurden?
  3. dem geschädigten wird angeboten das brillengestell zu bezahlen.dieser lehnt ab.Frage:welche rechte hat der geschädigt.was muß man als geschädigter nachweisen?

Nun viel spaß bei antworten
Gruß
dr.mo

Hi
macht doch die Sache nicht komplizierter als diese ist.
welches Kind ist nicht über die Eltern Privathaftpflicht mitversichert .
allenfalls ein paar Kinder mit Migrantenhintergrund , die solche Privathaftpflichtversicherung nicht kennen.

Wenn der Schüler A die Brille kaputt hat , weil die beiden sich gerauft haben , Schüler B mit den Eltern versichert ist , einfach einen Schadensfall melden .
Absicht ist nach dieser Beschreibung nicht erkennbar , die Schuld einfach zugeben , das hat keinerlei rechtliche Folgen .
Die Versicherung übernimmt so etwas .

Toni

Hallo
so einfach ist es nicht,weil die Haftpflicht hypothetisch eben nicht bezahlen würde, da dieser hypoth. schaden unter 300€ ist (HPV mit SB heißt das).
Deswegen bitte einfach nochmal zurück zu den Fragen
Danke
Gruß
dr.mo

Hi

Wenn dem wirklich so ist , dann kann ich dazu nur sagen , das die Eltern des Schülers B die falsche Versicherung haben.

Ich bin selbst kein Versicherungsvertreter , habe aber aus ähnlich gelagerten Gründen die Versicherung gewechselt, weil einige Versicherungen plötzlich Klauseln einbauen , die ich nicht akzeptiere .
Da gibt es Versicherung A in Köln , die berechnen sogar die Privathaftpflicht nach sportlichen aktivitäten , und jede Sportart kostet Aufpreis .
brechen Sie beispiel einen Paddel eines Ruderbootes von einem Bootsverleih’s ab , sie haben aber nur Nordic Walking , Tischtennis und Billard versichert , ist es nicht versichert.

Meine Priv Haftpflicht kostet 96,- Euro im Jahr , es kann passieren was will und ich habe keine SB Klausel drin.
Sie bezahlte beispielweise eine Scheibe eines Küchenschrankes in meiner Mietwohnung ( Küche gehört zu den Mitvermietenden Gegenständen ) die 68,- Euro gekostet hatte .

gruss

Toni

Guten Tag,
vielen Dank für die Mühe. Leider ist das nicht das Thema was die richtige PHV ist.Sie ist eben im moment sowie sie ist.Aber nochmals danke für den Hinweis.
Mir ging es in diesem-natürlich rein hypoth. Fall- um die beantwortung von 3 klitzekleinen Fragen.
Falls jemand was dazu weiß,bitte posten
Vielen Dank
Gruß
dr.mo

Hallo,

  1. ich bin Laie.

  2. Vermutlich wird die Schuldfrage nie geklärt werden können. Es ist (Lebenserfahrung) oft so, dass der Streit durch Worte und Widerworte entsteht - wo ist der „offizielle“ Beginn eines Streits? Darum gibt es vermutlich keine Schuld und keinen Schuldigen. Naja, vielleicht hat der Nichtbrillenträger die Brille explizit herabgerissen und auf den Boden geworfen - dann wäre eine Schuld denkbar. Aber im Rahmen einer Rangelei oder Prügelei dem Nichtopfer automatisch die Täterrolle zuzuweisen halte ich für gewagt. (Hier könnte noch das Alter einer Rolle spielen - absolute Schuldunfähigkeit und so.)

  3. Vermutlich tritt nicht die PHV, sondern die Hausratversicherung des Geschädigten ein (weiß ich nicht, aber da würde ich als Betroffener nachgucken). Das Angebot, das Brillengestell zu übernehmen, halte ich für nett, aber riskant - denn ob die PHV dafür eintritt, steht in den Sternen (s.o.).

  4. Keine sehr klare Antwort, gelle? Aber da sonst niemand antwortete, dachte ich, besser als gar nix …

Gruß Bombadil2