Hallo, zur erst mal vorweg, wir dürfen keine Rechtsberatung erteilen. Wie es bei Ihrem Fall aussieht dreht es sich hier um eine Sonderanfertigung die nicht so wie es sich anhört nach ihrer Zufriedenheit ausgeführt wurde. Ich wurde diesen Shop auf den Mangel darauf hinweisen und um Behebung in einer bestimmten Frist. Sollte es eine Sonderanfertigung handeln habe sie lt. AGB wie Sie es geschildert haben ein Widerruf- Rückgaberecht. Aber ob dieses so Rechtens ist und ob es Ausnahme gibt kann Ihnen nur ein Rechtsanwalt weiter helfen.
Meine Empfehlung wäre auch immer eine Optiker vor Ort auf zu suchen, das ist persönlicher und wenn es zu Probleme kommt, kann man das dierekt an Ort und stelle klären. Wir haben der in der Familie 2 Brillegänger und bis jetzt noch nie Probleme gehabt.
mit freundlichen Grüßen
Mohr Hans-Werner
Hallo,
ich habe über ein Online Brillensho eine einstärkenbrille
gekauft.
Die erste Lieferung war bereits mangelhaft somit wurde diese
zurückgeschickt. Die zweite Lieferung war in Ordnung. Bei der
Anprobe der Brille habe ich bemerkt dass die Seiten zu schmal
sind und an meine Schläfen drücken. Außerdem sind die Gläser
auch nicht 100 n Ordnung da v.a. bei seitlichen
Betrachtungen das Bild verzerrt rüberkommt.
Im AGB des Shops steht, dass Brillen mit Stärken
Sonderanfertigungen für den Kunden sind und somit von der
Rückgabe ausgeschlossen sind.
Ich will jedoch die Brille zurückgeben, da ich nicht 100 it
ihr zufrieden bin.
Welche Möglichkeiten habe ich da?
Freundliche Grüße