Brille verloren?

Hallo,

was kann man tun wenn man seine brille einer kommolitonin gegeben hat und diese dann die brille verloren hat? ist es denn möglich die haftlichversicherung einzuschalten oder würde auch die brillenverischerung vom eigentümer greifen?

Warum verleihe ich meine Brille???

Nein, die verliehen Brille ist kein Fall für die Privathaftpflicht. Ob eien Brillenvertasicherung greift, hängt zwar von der Art der Versicherung ab, ist aber denke ich eher auch zwecklos.

Bleibt nur: nehmen Sie die Kommolitonin auf privatrechtlichen Weg in Regress, wenn sie möchten.

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Hallo,

in der PHV werden „verlorene“ Dinge in der regel nicht erstattet. Ein entsprechender Ausschluß dürfte in den Tarifbestimmungen der jeweiligen Gesellschaft stehen.
Warum? Es ist erstaunlich wieviele Dinge (und vor allem Brillen) laut Schadenmeldungen verloren gingen… (vor allem wenn eine neue Brille nötig wurde)

mit besten Grüßen
Steffen B.

PS: Meinst Du die Brillenversicherung von Fielmann? Da ist Bruch, Beschädigung und Sehstärkenveränderung versichert. Ich vermute sehr stark das dies bei anderen Gesellschaften auch so ist. Eine gebrochene oder beschädigte Brille kann ein Gutachter noch sehr gut auf die Plausibilität der Schadenhergangsschilderung prüfen…

also die brille wurde nicht verliehen sondern mit den vorlesungsunterlagen in der tasche der kommolitonin mitverstaut da man selbst die vsv gesetze geschleppt hat. sowas nennt man dann arbeitsteilung :wink:. tja nur das man seit dem ohne brille in der vorlesunng sitzt. und da das semester bald wieder los geht ist das nicht besonders hilfreich.

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also die brille wurde nicht verliehen sondern mit den
vorlesungsunterlagen in der tasche der kommolitonin
mitverstaut da man selbst die vsv gesetze geschleppt hat.
sowas nennt man dann arbeitsteilung :wink:. tja nur das man seit
dem ohne brille in der vorlesunng sitzt. und da das semester
bald wieder los geht ist das nicht besonders hilfreich.

Welches Verschulden liegt durch die Kommolitonin vor und wie kommen Sie aus dem Dilemma der Gefälligkeitsschäden raus?

Wäre ein schönes Thema für eine juristische Hausarbeit, oder? :wink:

dinge, die man in die obhut einer anderen person gibt (auch verleiht, vermietet, verpachtet) sind generell vom haftpflichtversicherungsschutz ausgeschlossen.

denn vom gesetzgeber sind geliehene sachen wie eigene anzusehen, und auch so zu behandeln. wer andere beauftragt, sachen in verwahrung zu nehmen, muss es sich gefallen lassen, dass ein gewisses „restrisiko“ bleibt. es sei denn, der andere hat dafür ein „entgeld“ genommen. dann haftet er für den verlust.

hallo,

ich sehe schon ich studier das falsche aber was ist denn mit der haftpflichtversicherung von meiner komolitonin? da wird lt. ihrer aussage auf diesen sachverhalt nicht eingegangen und das bedeutet das es somit nicht ausgeschlossen ist da nicht schiftlich festgehalten und somit als bedingung eingegrenzt.

ha

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hallo,

ich sehe schon ich studier das falsche aber was ist denn mit
der haftpflichtversicherung von meiner komolitonin? da wird
lt. ihrer aussage auf diesen sachverhalt nicht eingegangen und
das bedeutet das es somit nicht ausgeschlossen ist da nicht
schiftlich festgehalten und somit als bedingung eingegrenzt.

Dann meldet doch einfach den Schaden und schaut was passiert!