Unserm Sohn wurde in der Schule die Brille beschädigt. Unser Optiker borg das Gestell notdürftig zurecht, damit unser Sohn sie weiter nutzen konnte, da er ohne Brille hilflos ist. Eine Reparatur war nach Aussage unseres Optikers nicht möglich, da die Gefahr eines Bruches bestand. Nun wurde eine neue Brille angefertigt und die Rechnung, sowie die defekte Brille dem Schädiger übergeben. Die Haftpflichversicherung ließ durch einen anderen Optiker das Brillengestell ein weiteres Mal richten und lackieren. Sie ist nicht gebrochen oder wurde gelötet, was uns nicht bekannt ist. Auf unseren Kosten bleiben wir nun sitzen. Ist das zu akzeptieren? Die Versicherung äußert, dass sie einen Repararuranspruch gehabt hätte bevor eine neue bestellt wurde. Bin ich verpflichtet das Ergebnis eines von der Versicherung bestellten Optikers abzuwarten, wenn ich bereits eine Aussage meines Optikers habe? Zudem verfügen wir nicht über eine Ersatzbrille um eine mehrtägige Reparatur abzuwarten.
Hallo,
generell sollte man die Anweisungen des Versicherers abwarten, bevor man eigenständig etwas unternimmt, da es eine Verpflichtung zur Schadenminderung gibt. Und letzten Endes könnte euer Optiker nicht „objektiv“ sein, daher gibt ein Versicherer beschädigte Sachen oftmals zu einem Sachverständigen, der diverse Sachen prüft.
Bittet die Versicherung doch mal, euch wenigstens die fiktiver Reparaturkosten zu übernehmen.
Bei der Haftpflichtversicherung besteht max. Anspruch auf den Zeitwert der beschädigten Sache und letztendlich wird immer geprüft, ob eine Reparatur in Frage kommt.
Vielen Dank für die Information. Die Versicherung hat die alte Brille, ohne uns vorher zu verständigen, bereits reparieren lassen. Die Versicherung wurde vom Schädiger erst informiert, als die neue Brille fertig war! Der Schädiger hat erst die Rechnung abgewartet und dass was meine Krankenkasse zugezahlt hat (einen Bruchteil der Gläser). Nun stehn wir mit der Rechnung da 
Ich weiß, das es gerade bei Brillen ärgerlich ist, wenn man so lange warten muss, obwohl man das überhaupt nicht kann.
Aber letzten Endes ist es so, dass man selbst ja auch entsprechend reagieren würde, wenn man die Sachen aus eigener Tasche bezahlen müßte - erstmal prüfen (lassen), was man überhaupt zahlen muss, oder?
Beim nächsten Mal am besten vorher fragen, wie es ablaufen muss - auch wenn es jetzt nicht sehr hilfreich ist.
Die Brille wurde also vom zweiten Optiker repariert?
Die Versicherung ist natürlich daran interessiert, die Kosten möglichst gering zu halten. Ein Reparaturversuch muss ihr m.E. zugestanden werden. Inwieweit ein Anspruch wg. Nutzungsausfall besteht, kann ich nicht sagen.
Wenn Sie mit der Regulierung nicht einverstanden, sollten Sie sich zuerst an den Versicherungsombudsmann wenden:
Hallo,
mit Brillen ist das immer so ne heikle Sache, da die Versicherungen da gerne Betrug wittern. Fakt ist, dass bei einem Haftpflichtschaden nur der Zeitwert zusteht und wenn die Reparatur innerhalb dieses Wertes liegt, ist diese durchzuführen bzw. der Geschädigte muss draufzahlen.
Ist das ganze über die Privathaftpflicht gelaufen oder die Schulhaftpflicht? Evtl. bei der Schule melden, vielleicht ist der Versicherer kulanter.
Hat sich die Sehstärke verändert oder wurde die neue Brille in derselben Stärke angeschafft?
Problem in der heutigen Zeit ist, dass die Brillen nicht mehr von der Krankenkasse übernommen werden und man ja alles selber zahlen muss, daher ist es mit den Versicherungsschäden immer mit Vorsicht zu geniessen.
Ja, unser Optiker hat das Gestell auf Kulanz soweit wie er es vertreten konnte unentgeltlich (Serviceleistung, da Stammkunden) zurechgebogen. Der Optiker der Versicherung (irgendwo in Süddeutschland - wir sind Nordlichter!) war mutiger und hat dann den Rest auch noch zurückgebogen und etwas Kosmetik (Lack) betrieben!
Die Schule hat sich bisher ganz herausgehalten und möchte, dass die Eltern alles untereinander regeln! Die Eltern des Schädigers wurden leider erst über den Vorfall informiert, als die neue Brille bereits geordert war. Wir waren im festen Glauben, dass der Klassenlehrer das zeitgleich mit uns tat, da es sich um eine „Tätigkeit“ handelte. Der Schädiger selbst hatte seine Eltern nicht informiert.