Brilleneintrag im Führerschein

Ich trage eine Brille in meinem „alten“ Führerschein war das vermerkt.Jetzt nicht mehr,wo doch alles irgendwie geregelt wird.Und wie ist das mit Kontaklinsen?

Hallo,
schau einmal unter Punkt 12. Dort müsste eine 01 eingetragen sein, bei Trägern von Kontaktlinsen 01.02
Für weitere Schlüssel: http://www.fahrschule.de/fahren_lernen/Tipp6index.html
VG
Hermann

Ich trage eine Brille in meinem „alten“ Führerschein war das
vermerkt.Jetzt nicht mehr,

?? Was soll diese Frage ??

Der korrekte Eintrag lautet:

INHABER MUSS GEEIGNETE AUGENGLÄSER TRAGEN

Seltsam… Bei mir stands im Alten, rosanen, aber im Neuen ist kein Eintrag 01 01.01 usw. Feld ist leer. Ganz rechts ist n QR-Code, sonst nichts.

Und das krizelt der Sachbearbeiter mit seinem Filzstift bitte wohin? (Nebenbei, der Satz lautet schon einige Jahre etwas anders.)

DW.

Und das krizelt der Sachbearbeiter mit seinem Filzstift bitte
wohin?

Das schrieb er früher beim rosanen FS per Text-Programm rein, beim grauen ganz früher mit Schreibmaschine…

Beim ganz neuen seit 1999 weiss ich es nicht, habe sowas noch nie gesehen. Das soll ein Codeschlüssel irgendwo sein.

Ist deine Neugier nun befriedigt? :wink:

Gruß
T.

Wenn da 01 steht und man ohne jegliche Sehhilfe unterwegs ist, ist das fahren ohne Fahrerlaubnis. Also so als wenn man überhaupt keinen Führerschein besitzen würde.

Wenn dieser Übertrag vergessen wurde verstößt man nicht gegen diesen Punkt. Sollte sich jedoch herausstellen, dass sich ein Unfall durch das Tragen einer geeigneten Sehhilfe hätte verhindern lassen, folgen ganz andere Sachen. Nur eben nicht das Fahren ohne Fahrerlaubnis.

http://www.fahrschule.de/fahren_lernen/Tipp6index.html

01 Fahrer benötigt eine Sehhilfe und/oder einen Augenschutz, wenn dies durch ärztliches Gutachten ausdrücklich gefordert wird.
01.01 Fahrer ist Brillenträger.
01.02 Fahrer trägt Kontaktlinsen.
01.03 Fahrer muß eine Schutzbrille tragen.