Brillenkauf

Hallo liebe Leser!

Mir ist es passiert, dass ein Optiker mir eine Brille zur Ansicht kommen ließ. Daran ist bisher nichts außergewöhnliches; ich sagte ihm, ich wüsste nicht, welche Farbe mir am besten gefalle. Ich müsse das erst noch mal überlegen. Am gleichen Abend rief ich ihn nochmal an und sagte, ich würde es ganz sein lassen.
Jetzt drohte er mir, dass ich die Brille nehmen muss! Was soll ich tun. Ich habe nichts unterschrieben. Zwar habe ich ihn nach dem Preis gefragt und nach seinen Rabatten für mich, doch nie gab ich an, ich würde die und die Farbe nehmen.
Hat er die rechtliche Möglichkeit, mich zum Kaufe zu zwingen, obwohl ich nur Interesse zeigte?

Um Hilfe wird gebeten.
Euer Gerhard

Hallo,

zunächst einmal ist kein Kaufvertrag - auch kein mündlicher - zustande gekommen. Eine Klausel in den AGB, selbst wenn sie drinstände („wer eine Brille zur Ansicht haben will, der muß sie kaufen“), wäre nichtig („überraschende Klausel“). Er kann sich natürlich auf (falsche) Zeugen berufen. Dann hättest Du grundsätzlich zwar ein Problem, aber: Was soll er machen? Dich auf Abnahme der Brille verklagen? Das ist so lächerlich, daß das selbst der dümmste Optiker nicht wagen wird.

Also bleib dabei: Du willst die Brille nicht.

Gruß
Christian

… und rate das auch all Deinen Freunden.

Gruß
Gordie