Brillenschaden

Hallo,

angenommen wir haben den Fall dass Kunde A neue Gläser bei Optiker B bestellt, diese sollen verhärtet und somit kratzsicherer sein, der Preis liegt im hohen dreistelligen Bereich.
Kunde A holt nach einigen Tagen die Brille mit neuen Gläsern ab, anders als sonst ist die Brille aber nicht tadellos neu-sauber, sondern schon leicht verschmutzt. Kunde A dachte sich nichts dabei und nahm sie mit. Am nächsten Tag möchte A die Brille säubern und tut dies nach vorgeschlagenem Putzvorgehen bei Lotusbeschichtung - mit Wasser abspülen und mit einem Tuch das Wasser vorsichtig abziehen.

Auf der Brille zeigen sich auf beiden Gläsern Kratzer innerhalb des Sichtfeldes. Ob diese vorher da waren oder, wenn auch unwahrscheinlich, durch Kunde A verursacht wurden lässt sich nicht eindeutig feststellen.

Eine Brillenversicherung gibt es nicht, da auch keine angeboten wurde.

Frage: Muss Kunde A den dreistelligen Betrag vollständig bezahlen? Oder können die Gläser auch ohne Versicherung reklamiert werden?

lg
Kate

Hi,

Frage: Muss Kunde A den dreistelligen Betrag vollständig
bezahlen? Oder können die Gläser auch ohne Versicherung
reklamiert werden?

Gibt’s da nicht so etwas wie eine Gewährleistung mit Beweislastumkehr in den ersten sechs Monaten? Das würde bedeuten, daß der Optiker beweisen muß, daß der Kratzer NICHT schon bei der Übergabe da war.

Gruß S (kein Anwalt)
http://de.wikipedia.org/wiki/Gew%C3%A4hrleistung#Bew…