welche Versicherung kommt für einen Brillenverlust infrage?
Welche Situation müsste vorliegen, um einen Versicherungsschaden zu begründen?
welche Versicherung kommt für einen Brillenverlust infrage?
Welche Situation müsste vorliegen, um einen Versicherungsschaden zu begründen?
Hi,
wenn Du die Brille verloren hast, wäre die einzige Chance, dass du beim Kauf der Brille eine Versicherung, die Verlust einschließt, dafür abgeschlossen hast, was einige Optiker und Ketten anbieten.
Wenn sich in abhande gekommenem Reisegepäck war --> Reisegepäckversicherung.
Sonst kommt keiner dafür auf --> du musst die neue Brille selbst finanzieren.
A.
nicht ganz richtig
hallo Andreas,
es gibt Privatversicherungen, die die recht kulant in so einem Fall sind.
Soll natürlich nicht heißen, dass man jedes Jahr 3 mal den „Verlust“ einer Brille melden kann und was neues bekommt.
Mir ist schon mal so etwas ähnliches passiert: ich habe mir eine chicke randlose Brille zugelegt. Als ich sie gerade nicht brauchte, steckte ich sie in die Tasche… und hatte anschließend 2 Brillen!
Ich rief bei meiner Versicherung an, was ich machen könnte und die sagten mir: neue machen lassen! Und haben mir die nicht gerade billige Brille noch einmal bezahlt.
Grüße
Raimund
…aber fast
Hi,
beim Ursprungsposting ging es eigentlich ums verlegen/verlieren/verschlampern der Brille. Die KV zahlt ggf. eine neue Brille nach einer gewissen Wartezeit oder bei Zerstörung (z.B. drauf getreten). Wenn man pingelig ist, ist es Versicherungsbetrug (auch wenn ich solche Hinweise von meiner gesetzlichen KV auch schon bekommen hab), Na ja kein Kläger…
A.
Hallo Andreas,
der Betrug klappt nur einmal!
Die Versicherungen sind auch nicht dumm!
Ich würde auch jedem anraten vom Betrug die Finger zu lassen.
Grüße
Raimund
Kein Betrug!
Hallo,
die Frage ist, was in den Bedingungen geregelt ist! Wenn es für die Sehhilfe nur in bestimmten Abständen Leistung gibt - o.k., keine Chance!
Wenn es aber Differenzierungen für Gestell und Gläser gibt und keine Einschränkung z.B. auf 1* pro Jahr für die Gläser oder alle 3 Jahre fürs Gestell bzw. diese noch nicht ausgeschöpft wurden, dann muss der Versicherer leisten. Der Grund für den erneuten Anspruch (zerstört, verlegt, verschlapt, geklaut, etc.) ist dann nebensächlich - hat auch nichts mit Kulanz zu tun und auch nichts mit Betrug. Betrug ist es erst, wenn der Versicherer fragt und ich falsche Angaben mache. Solange ich einen Beleg einreiche und tarifliche Leistung erhalte ist alles o.k.!
P.S.: Kulanz gibt es nicht, auch nicht kulante Versicherer. Wenn eine Leistung kaufmännisch belegbar ist, dann kann ein Versicherer leisten. Der Kulanzordner ist das erste was bei einer PKV geprüft wird!
Viele Grüße
Thorulf Müller
hallo Thorulf,
hier muss ich Dich verbessern: es gibt Kulanz.
Ich habe es 2 mal bei meiner KV erlebt. Die eine war der beschriebene Fall, die andere war eine Leistung, die nicht im Leistungskatalog steht und noch in der Erprobung war.
Eine Leistung, die abgelehnt hätte werden können.
War nicht gerade billig.
Ich habe zuvor angerufen und gefragt.
Und das sollte man immer machen, wenn man etwas bezahlt bekommen will, das eigentlich nicht zur Leistung gehört, aber vom Arzt verschrieben wird. Letzteres ist grundsätzlich Vorraussetzung.
Grüße
Raimund
Mein Reden
Hallo Raimund,
bei dem Fall mit der Brille denke ich, dass es keine Kulanz war sondern unverbrauchte Leistung bzw. kalkulierte Leistung.
Im anderen Fall - mein Reden, dafür sind „gute“ Makler jeden Cent wert. Die Sachbearbeiter von der Sinnhaftigkeit einer Grenzüberschreitung zu überzeugen. Keine Kulanz sondern ein guter Job!
Viele Grüße
Thorulf Müller
Hallo,
kann den ein Brilenverlust nicht noch anders- über die Hausratversicherung- abgewickelt werden?
Da muss es doch Möglichkeiten geben. Welcher Sachverhalt könnte im Zusammenhang mit der Hausratversicherung einen Leistungsanspruch geben?
Oder eine Gebäudeversicherung- mhm, wohl eher nicht.
Haftpflichtversicherung denke ich auch nicht.
Teilkasko der Kfz- Versicherung - kann ich mir auch nicht vorstellen.
Die bsiherigen geschilderten privaten Krankenversicherungen - das ist mir schon klar- aber die Möglichkeit kann ich leider nicht wahrnehmen und die gesetzliche zahlt ja nichts mehr.
Gerne sehe ich theoretischen Fallbeschreibungen entgegen.
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Hallo S28,
kann den ein Brilenverlust nicht noch anders- über die
Hausratversicherung- abgewickelt werden?
Wenn kein versichertes Ereignis (Feuer, Einbruch-Diebstahl, Leitungswasser, etc.) vorliegt dann besteht keine Möglichkeit darüber. Mir ist keine Hausratversicherung bekannt welche den Verlust durch verlegen absichern kann.
Da muss es doch Möglichkeiten geben. Welcher Sachverhalt
könnte im Zusammenhang mit der Hausratversicherung einen
Leistungsanspruch geben?
Wie oben schon beschrieben, genaueres steht in deiner Versicherungspolice.
Oder eine Gebäudeversicherung- mhm, wohl eher nicht.
Haftpflichtversicherung denke ich auch nicht.
Die Haftpflicht reguliert Schäden die du oder die mitversicherten Personen anderen zufügst.
Teilkasko der Kfz- Versicherung - kann ich mir auch nicht
vorstellen.
Ich auch nicht.
Die bsiherigen geschilderten privaten Krankenversicherungen -
das ist mir schon klar- aber die Möglichkeit kann ich leider
nicht wahrnehmen und die gesetzliche zahlt ja nichts mehr.
Tja dann…Pech.
Gerne sehe ich theoretischen Fallbeschreibungen entgegen.
Mal ne Frage, was bringt dir eine theoretische Fallbeschreibung???
Wie schon beschrieben geht es nur über eine Zusatzversicherung beim Optiker (frag mich bitte nicht nach den Bedingungen oder Leistungen, hat der optiker vorliegen) oder über die private Krankenversicherung (Zusatz oder Vollversicherung). Ansonsten müßtes ein Ereignis eintreten welches über die anderen Versicherungen abgesichert ist. Bsp. ein Feuer zerstört deine Wohnung und die Brille ist auch mit hin.
Fragende Grüße
Martin