Bring- oder Holschuld?

Hallo,

Entschuldigung wenn ich die Begriffe nicht ganz richtig verwende, ich denke meine Frage ist trotzdem verständlich.

Als Mieter M hat dieser die Miete dem Vermieter „anzuliefern“, also Bringschuld.

Hat M aber eine Einzugsermächtigung erteilt, verändert sich m.M.n. die Situation in eine Holschuld der Hausverwaltung.

Muss M zwingend darauf achten, dass die Miete regemmäßig eingezogen wird?

Was ist mit Mahngebühren, die anfallen, da die Miete nicht eingezogen wurde, diese sind doch eigentlich gegenstandslos, oder?

Die Wohneinheit ist mehrfach verkauft worden und die Übergabe der Mieterdaten muss wohl noch geübt werden :wink:

Gruß Volker

Moin,

Muss M zwingend darauf achten, dass die Miete regemmäßig
eingezogen wird?

M guckt ja ohnehin regelmäßig auf sein Konto, ihm wird das also irgendwann auffallen, dass die Miete nicht abgebucht wird. Er könnte nachfragen, wo das Problem liegt, in jedem Fall darf er daraus nicht ableiten, dass er die Miete nicht mehr zahlen muss.

Was ist mit Mahngebühren, die anfallen, da die Miete nicht
eingezogen wurde, diese sind doch eigentlich gegenstandslos,
oder?

Nicht, wenn die Lastschrift nicht eingelöst werden könnte, z.B. aufgrund von Kontoüberziehung.

Grüße,
-Efchen

Hallo,

es kommt darauf an, was im Mietvertrag vereinbart wurde; wenn hier die Mietzahlung durch Einzugsermächtigung vereinbart ist, haftet der Vermieter oder die Hausverwaltung, wenn diese aufgrund der mietvertraglichen Vereinbarung nicht pünktlich abbucht, es sei denn, das das Konto nicht gedeckt war.

Hier sollte man sich grundsätzlich daran halten, was im Mietvertrag mit dem Vermieter vereinbart wurde.
mm

Hallo,

ich hab da mal eine weiterführende Frage an die Wissenden:

Hat M aber eine Einzugsermächtigung erteilt, verändert sich
m.M.n. die Situation in eine Holschuld der Hausverwaltung.

Die Wohneinheit ist mehrfach verkauft worden

Wenn jemand als Mieter eine Einzugsermächtigung für die Miete erteilt, ist diese Einzugsermächtigung dann personengebunden (an den Vermieter) oder objektgebunden (an die Mietsache)?

Ich wäre doch etwas erstaunt, wenn durch den Verkauf der Wohnung plötzlich jemand ganz anderes eine Einzugsermächtigung für das Konto des Mieters hat!
Ich lasse mich aber gerne eines besseren belehren.

Grüße,
Tinchen