Guten Abend, Ihr Rechtskundigen,
Miete, Fernsehgebühren, Telefonkosten etc. sind ja Bringschulden. Werden sie dadurch, daß man einen Abbuchungsauftrag erteilt hat, zu einer Holschuld?
Anders ausgedrückt: ist man, wenn man einen Abbuchungsauftrag erteilt hat und der Vertragspartner auf der Rechnung vermerkt „Der Betrag wird von Ihrem Konto xxx abgebucht“ aller Verantwortung ledig und der Folgen für verspätete Zahlung enthoben?
Gruß - Rolf
Kurz und knapp Ja
Guten Abend, Ihr Rechtskundigen,
Miete, Fernsehgebühren, Telefonkosten etc. sind ja
Bringschulden. Werden sie dadurch, daß man einen
Abbuchungsauftrag erteilt hat, zu einer Holschuld?
Anders ausgedrückt: ist man, wenn man einen Abbuchungsauftrag
erteilt hat und der Vertragspartner auf der Rechnung vermerkt
„Der Betrag wird von Ihrem Konto xxx abgebucht“ aller
Verantwortung ledig und der Folgen für verspätete Zahlung
enthoben?
Ja, wenn auch abgebucht werden kann / konnte, Kontnummer richtig angegeben und auch genug drauf
Wolfgang
Gruß - Rolf