Hallo, Elke,
Im Hess. Schulgesetz ist vom Informationsrecht der Eltern die
Rede.
Dies impliziert eine Informationspflicht der Schule.
Es geht um eine Verschiebung der Verantwortung bei
Elternbriefen - früher wurden sie als kopierte Exemplare an
die Schüler verteilt, heute wird ein Newsletter auf der
Website veröffentlicht (die Eltern werden per E-mail davon
benachrichtigt).
Insofern liegt es an den Eltern, sich die Information
abzurufen
da klingt ein Begriff wie „Hol_schuld_“ tatsächlich eher abschreckend.
Evtl. könnte man auf Ausdrücke ausweichen wie „(selbstverantwortliche/selbstständige) Mitwirkung“, „aktivere Beteiligung“ der Eltern (und zusätzlich vielleicht: „größere Flexibilität beim Einholen von Informationen“)?
.
(allerdings kann man natürlich auch argumentieren,
dass man den Eltern auch früher das Lesen nicht abnehmen
konnte).
Das wird nach meiner Erfahrung nach wie vor der Knackpunkt sein …
Ich nehme an, die Elternschaft wird/wurde aufgefordert, per Unterschrift zu bestätigen, dass sie von der Änderung Kenntnis genommen hat?
.
Ich hoffe, das war verständlich.
Absolut 
Gruß
Kreszenz