Bringschuld

Hallo,

ich habe gerade eine Blockade im Hirn -
man spricht von einer Bringschuld.
Ist das Gegenteil wirklich eine Holschuld?
(das Schriftbild irritiert mich, sieht gewöhnungsbedürftig aus).
Ich würde mich freuen, wenn mir jemand da weiterhelfen könnte, gegebenfalls auch mit (eleganteren) Synonymen.

Gruß
Elke

Hallo, Elke,

ich habe gerade eine Blockade im Hirn -
man spricht von einer Bringschuld.
Ist das Gegenteil wirklich eine Holschuld?

„Holschuld“ ist der rechtssprachlich korrekte Terminus, siehe http://www.lexexakt.de/glossar/holschuld.php
.

Ich würde mich freuen, wenn mir jemand da weiterhelfen könnte,
gegebenfalls auch mit (eleganteren) Synonymen.

Wenn der Begriff eher im übertragenen als im engeren juristischen Sinn verwendet werden soll, kommt es wohl auf den Kontext an, ob er durch einen anderen Ausdruck ersetzt bzw. umschrieben werden kann.

Gruß
Kreszenz

Hallo Kreszenz,

„Holschuld“ ist der rechtssprachlich korrekte Terminus,
siehe http://www.lexexakt.de/glossar/holschuld.php

Danke schonmal. „Rechtssprachlich“ erklärt mein Gefühl.

Wenn der Begriff eher im übertragenen als im engeren
juristischen Sinn verwendet werden soll, kommt es wohl auf den
Kontext an, ob er durch einen anderen Ausdruck ersetzt bzw.
umschrieben werden kann.

Im Hess. Schulgesetz ist vom Informationsrecht der Eltern die Rede.
Dies impliziert eine Informationspflicht der Schule.
Es geht um eine Verschiebung der Verantwortung bei Elternbriefen - früher wurden sie als kopierte Exemplare an die Schüler verteilt, heute wird ein Newsletter auf der Website veröffentlicht (die Eltern werden per E-mail davon benachrichtigt).
Insofern liegt es an den Eltern, sich die Information abzurufen (allerdings kann man natürlich auch argumentieren, dass man den Eltern auch früher das Lesen nicht abnehmen konnte). Meine These ist, dass dadurch mehr Initiative von den Eltern gefordert wird, was ihnen die Verantwortung zuweist (und hoffentlich zu besserer Mitarbeit führt, weil sie nicht mehr passiv sind).

Ich hoffe, das war verständlich.
Vorschläge werden gern genommen :smile:

Gruß
Elke

Hallo, Elke,

Im Hess. Schulgesetz ist vom Informationsrecht der Eltern die
Rede.
Dies impliziert eine Informationspflicht der Schule.
Es geht um eine Verschiebung der Verantwortung bei
Elternbriefen - früher wurden sie als kopierte Exemplare an
die Schüler verteilt, heute wird ein Newsletter auf der
Website veröffentlicht (die Eltern werden per E-mail davon
benachrichtigt).
Insofern liegt es an den Eltern, sich die Information
abzurufen

da klingt ein Begriff wie „Hol_schuld_“ tatsächlich eher abschreckend.

Evtl. könnte man auf Ausdrücke ausweichen wie „(selbstverantwortliche/selbstständige) Mitwirkung“, „aktivere Beteiligung“ der Eltern (und zusätzlich vielleicht: „größere Flexibilität beim Einholen von Informationen“)?
.

(allerdings kann man natürlich auch argumentieren,
dass man den Eltern auch früher das Lesen nicht abnehmen
konnte).

Das wird nach meiner Erfahrung nach wie vor der Knackpunkt sein …

Ich nehme an, die Elternschaft wird/wurde aufgefordert, per Unterschrift zu bestätigen, dass sie von der Änderung Kenntnis genommen hat?
.

Ich hoffe, das war verständlich.

Absolut :smile:

Gruß
Kreszenz

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Hallo Kreszenz,

das hat mir sehr geholfen danke.

Ich nehme an, die Elternschaft wird/wurde aufgefordert, per
Unterschrift zu bestätigen, dass sie von der Änderung Kenntnis
genommen hat?

Nein. An unserer Schule läuft die Kommunikation von Anfang an fast ausschließlich über E-mail (es gibt die Schule erst seit fünf Jahren und die Eltern sind alle, was im Jargon „highly mobile“ heißt, d.h. sie haben Internetzugang und nutzen diesen auch). Ich schreibe an einer Abschlussarbeit für einen Lehrgang, den ich gerade mache, das Thema ist „Newsletter - als Kommunikationsmittel der Schule“ oder so ähnlich.

Gruß
Elke