In einem Scheidungsfall ist bereits geklärt, daß der Vater gewalttätig war gegen Mutter und Kinder. Es gibt auch bereits ein Urteil wegen seiner Gewalttätigkeit. Aber der Vater fordert sein Recht, die Kinder zu sehen, obwohl die Kinder Angst vor ihm haben. Er behauptet, die Mutter würde die Kinder entsprechend beeinflussen und droht nun, daß er die Kinder mit der Polizei zu sich holen werde.
Die Kinder stehen dadurch dauerhaft unter Strom und haben Angst und Albträume.
Wie kann man den Kindern helfen? Die Mutter versucht ihnen zu erklären, daß die Polizei sie nicht holt, was sie wenig beruhigt. Ich möchte ihnen nichts sagen, von dem ich keine Ahnung habe. Darum meine Frage: Kommt es tatsächlich vor, daß die Polizei Kinder zum Vater bringt? Wer kann mir dazu was sagen? Vielen Dank für eure Antworten.
Wie lautet denn in Deinem beschriebenen FIKTIVEN(FAQ 1129 läßt grüßen) Fall die Sorgerechtsvereinbarung?
Komplette Aberkennung aller Rechte des Vaters,
Besuch unter Aufsicht,
Alle 2 Wochen sehen
usw.?
Hallo Safrael,
leider war ich zu blöd, um auf die Schnelle FAQ 11??? zu finden und zu lesen. Mir geht es hier auch nicht um eine Rechtsberatung sondern um die Erfahrung anderer Menschen, die vielleicht mit sowas schon mal zu tun hatten.
Leider ist mir in diesem Fall nicht bekannt, wie die Sorgerechtsvereinbarungen sind. Was ich weiß, steht in der Frage.
Mir geht es darum, den Kids die Angst ein wenig zu nehmen und nicht darum, das Recht neu zu erfinden oder kostenlose Rechtsberatung zu erhalten.
Ich möchte ihnen nicht versichern, daß die Polizei sie (garantiert) nicht abholen kommt, wenn es doch passieren kann. Zwar halte ich das von meinem reinen Menschenverstand her für sehr unwahrscheinlich, da es viele Zeugen gibt, die bestätigen können, daß die Kinder aus Angst nicht zum Vater wollen, aber ich möchte mich einfach nicht zu weit aus dem Fenster lehnen. Mir tut es aber leid zu sehen, wie die Kinder teilweise anfangen zu weinen, wenn sie nur darüber sprechen. Ich möchte ihnen Mut machen und sie trösten.
Reicht das, um nicht gesperrt zu werden? Das Familienforum verweist mich leider nur auf diese Seite hier. In anderen Foren wird man fürs Fragen schließlich auch nicht gesperrt…
Eine Erfahrung oder ein hilfreicher Tipp wäre eben sehr schön. Mehr will ich gar nicht.
Grüße
Petra
Hi,
um diesen fiktiven Fall beantworten zu können, sollte man schon wissen wie es nun aussieht, meine dass was vorher gefragt wurde.
Und den FAQ, nun der erscheint da wo du auf ja geklickt hast, ohne dir vorher durchzulesen was du eigentlich bestätigt hast.
Machst du das immer so im Internet?
Gruß
Hi,
ja, die Polizei holt die Kinder, wenn die Sorgevereinbarung entsprechend ist,
nein, die Polizei holt die Kinder nicht, wenn die Sorgevereinbarung entsprechend ist.
Je nachdem wie die Sorgevereinbarung aussieht, kann die Polizei die Kinder holen oder auch nicht.
Wie hilft das jetzt weiter???
grüße
miamei
Hallo,
mW kann der Vater einen begleiteten Umgang (vom Jugendamt?) gewährt bekommen. Dies muss er beim Familiengericht beantragen. Das Familiengericht entscheidet, wie oft, wie lange und wie das ablaufen soll. Je nach Alter werden auch die Kinder gefragt und die einzelnen Umstände werden genau geprüft. Evtl. auch Gutachter Jugendamt etc. befragt.
Wenn die Mutter sich weigert dem Vater sein Besuchsrecht zu gewähren, kann er dies auch polizeilich mit Gerichtsvollzieher durchsetzen:
http://www.familienrecht-heute.de/scheidung/umgangsr…
Man könnte den Kindern die Angst nehmenm, dass sie mit dem Vater nicht alleine sein werden. I.d.R. werden die Kontaktzeiten langsam aufgebaut, und wie gesagt nur unter Begleitung.
TM
Denkbar ist das Tätigwerden der Polizei eigentlich nur auf der Grundlage eines Vollzugshilfeersuchens des zuständigen Jugendamtes. Sie wird nicht aus „eigenem“ Antrieb aktiv.
Beispiel 1:
Trotz klarer Rechtslage (vorliegen der entsprechenden Gerichtsbeschlüsse etc.)gibt eine Partei die Kinder an das Jugendamt nicht heraus und droht, dies mit Gewalt zu verhindern.
Wenn das Jugendamt willens ist, an die Kinder „heranzubekommen“, aber selbst keinen unmittelbaren Zwang anwenden darf, kann die Polizei um Unterstützung ersucht werden.
Beispiel 2:
Ein Elternteil kommt nicht zu seinem Recht und die andere Partei behält ihm die Kinder (Umgangsrecht) vor. Der Betroffene geht zur Polizei und verlangt, dass ihm die Polizei die Kinder „verschafft“. Auch hier wird er regelmäßig nicht weiterkommen, da ihn die Polizei an das Jugendamt verweisen wird.
Sehr geistreich - vielen Dank.
Vielen Dank für diese Info. Damit kann ich etwas anfangen.
Danke auch für deinen Hinweis auf die Internetseite. Das hilft mir schon viel weiter. Ich kann den Kindern jetzt was vernünftiges sagen.
Grüße
Petra
Hallo Lucia,
„…nun der erscheint da wo du auf ja geklickt hast, ohne dir vorher durchzulesen was du eigentlich bestätigt hast.“
leider habe ich nur all die Warnhinweise gelesen… wie ich schon erwähnte.
„Machst du das immer so im Internet?“ - Ja, bei Wer-Weiss-Was mach ich das immer so, weil ich diesem Forum vertraue. Ich kenne es schon seit einigen Jahren.
Abgesehen davon würde ich wirklich wichtige Dinge nicht übers Internet erledigen, sondern nur in Papierform mit meiner persönlichen Unterschrift.
Im Internet kann man sicherlich eine Menge bestätigen, aber ohne eine persönliche Unterschrift haben die nichts gegen einen in der Hand. Schließlich könnte es jeder für einen anderen tun - Aber das ist ein anderes Thema…
Grüße