Bringt es Vorteile, "u.V." zu unterschreiben?

Hallo,

ich habe mich mit meinem Titel bewusst an die Vorfrage angehängt. Einerseits, weil ich die Frage immer schon einmal stellen wollte und andererseits, weil ich denke man „darf“ alles. Wer sollte mir verbieten können, wie ich unterschreibe? Wichtig ist aber, was die Unterschrift bewirkt, welche Bedeutung sie hat.

Vor langer Zeit habe ich einmal gelesen, dass „u.V.“ die Abkürztung für „unter Vorbehalt“ ist. Da man Unterschriften oft einfach nur kinkritzelt, der eine macht es mit Vornamen, der andere ohne, der dritte mit Abkürzungen. Deshalb guckt, denke ich, niemand so genau hin.

Normalerweise geht man davon aus, wenn zwei einen Vertrag unterschreiben, dass beide ihn damit anerkannt haben. Wenn aber „u.V.“ unter Vorbehalt bedeutet, und das im Konfliktfall so akzeptiert würde, hieße das, dass man dem Vertrag nur eingeschränkt zugestimmt hat und man die Details noch aushandeln muss - und sogar ganz davon zurücktreten kann, wenn man sich nicht einig wird.

Grüße
Carsten

Hallo!

Und das wäre eine allgemein gebräuchliche und überall bekannte Abkürzung ?

Und nehmen wir mal an, es soll wirklich „Unter Vorbehalt“ bedeuten, was dann ?
Was ist denn der Vorbehalt, die Einschränkung oder das " …aber nur wenn das und das eintritt" ?
Das muss doch angeführt und mind. mündlich (eigentlich nicht ausreichend) angegeben werden, damit der andere es kennt und seinerseits darauf entgegnen oder sich entsprechend verhalten kann.

Wenn man eine Rechnung „unter Vorbehalt“ bezahlt, dann muss man dem Rechnungssteller doch mitteilen (am besten auf dem Begleitscheiben, der Rechnungskopie oder dem Begleitschreiben eines übersandten Scheck) was der Vorbehalt ist.
Also etwa die noch ausstehende genaue Rechnungskontrolle, die in der Zeit nicht möglich war.
Oder eine nicht ganz vollständige Arbeit, man zahlt also unter dem Vorbehalt, es wird noch komplettiert.

MfG
duck313

Hallo,

dass man verpflichtet ist, in einem Begeleitschreiben die Gründe des Vorbehalts zu erklären, sehe ich nicht. Wenn ich mit „i.A.“ oder „i.V.“ unterschreibe, muss ich das ja auch nicht erläutern.

Ich habe aber gerade mal gegooglet und nach den Ergebnissen sieht es so aus, dass der Vorbehalt aller Voraussicht nach nichts bringen wird:

https://www.google.de/?gws_rd=ssl#q="unter+vorbehalt"+"u.+v."

Grüße
Carsten

Servus,

ja, das mit dem Sehen passiert Dir ja ab und zu mal, wie man sieht :wink:

Eine Zustimmung, die „unter Vorbehalt“ gegeben wird, ohne dass dieser Vorbehalt konkret benannt wird, ist genau gleich viel wert wie keine Zustimmung. Warum kritzelst Du denn da überhaupt was hin?

Und ja, Du liegst da ganz richtig: Es gibt keine Verpflichtung, einen Vertrag einzugehen. Wenn nicht, dann nicht, und dann gibt es diesen Vertrag halt nicht.

War das jetzt schwer?

Schöne Grüße

MM

Tja,

wenn DU genauer hingesehen hättest hätest du gemerkt, dass ich mir die Frage schon selbst beantwortet habe und das Problem gelöst ist.