Hallo es wird jetzt ein Erziehung Gutachten beantragt. Wir nehmen jetzt einen Anwalt falls das Gutachten negativ ausfällt ,da die evtl was im Schilde alle führen.wenn das Gutachten erstellt ist und nicht zu unseren Gunsten dann muss man glaub als Eltern nochmal ins Gericht. Kommen die Kinder erst aus dem Haushalt oder bei negativem Ergebnis mit Anwalt ins Gericht erst und Kinder noch Zuhause?? Wie gesagt es besteht keine akute Gefährdung. Danke im voraus
Nein, warte einfach, bis die Kinder in Obhut genommen werden, du bist ja unbelehrbar!