Broker erhöht auf einmal Marginanforderungen - Verkauf mit Verlust

Guten Abend,

D hat ein Depot bei Broker L und handelt meist CFD. Nun teilt Broker L mit dass sich die Marginanforderungen verdoppeln werden - und das bereits übermorgen. Broker L teilt außerdem mit dass die Kunden entweder CFD Positionen schließen oder Geld aufs Depot nachschießen müssen wenn sie eine Zwangsliquidierung des Depots vermeiden wollen.

D hat die Marginanforderungen ziemlich ausgereizt und musste nun mit erheblichen Verlusten verkaufen.

Welche rechtliche Grundlage hat Broker L um ohne ersichtlichen Grund so plötzlich die Marginanforderungen zu ändern (und das auch für bestehenden Positionen)? Broker L beruft sich auf Nachfrage auf seine AGB - aber sind diese rechtens?

Welche rechtlichen Schritte kann D unternehmen?

Gruß und Dank

Desperado

Er kann die AGB prüfen lassen - durch einen Anwalt oder natürlich direkt durch ein Gericht. Ohne das Ergebnis zu kennen, wage ich aber die Prognose, daß a) bis dahin das Depot exekutiert wurde und b) die AGB gültig sind. Daß die Anforderung für die zur Sicherheit zu hinterlegenden Gelder durch einseitige Erklärung in bestimmten Fällen erhöht werden müssen, ist nun wahrlich nichts neues oder besonderes.

Rechtliche Fragen und Schritte sind vom maßgeblichen, hier ungenannten Rechtsraum abhängig.

Wie? Gibt es etwa Rechtsräume, in denen die Geschäftsbedingungen keine Rolle spielen und/oder in denen es keine Gerichte gibt?

Klar ist natürlich, daß die Wahrscheinlichkeit, daß die fraglichen Bedingungen wirksam sind bspw. in den angelsächsischen Länder höher ist als z.B. in Deutschland, aber das ändert ja nichts an der grundsätzlichen Vorgehensweise.

Stimmt, hab vergessen zu erwähnen dass der Broker im Beispielfall seinen Hauptsitz in GB hat.

Danke. Hab auch wenig Hoffnung. Die Verbraucherzentrale wußte nicht einmal was CFD sind…

Aber auch wenn die Marginerhöhung illegal gewesen wäre - wie kann man Schadensersatz geltend machen (die CFD sind mittlerweile veräußert)? Niemand weiß wann und zu welchem Kurs D diese ohne diesen Vorfall veräußert hätte.

Mal wieder ein Beispiel für die Macht der Finanzdienstleister und die Ohnmacht der Kleinanleger - und ein Grund das System abzulehnen.

Wer sich nicht auskennt, sollte von diesem Finanzzeug die Fingerchen lassen.

Kräftig verdienen tut hier sicher immer der Broker.

Genau solche Kommentare braucht D im Beispielfall jetzt dringend… vor allem weil das Problem ja nicht bei den Finanzinstrumenten lag sondern am willkürlichen Verhalten des Brokers.

Ein Kleinanleger mit CFD? Da paßt wohl irgendetwas zusammen. Oder anders formuliert: wer mit den Großen mitzocken will (und das auch noch im Ausland), muß auch deren Regeln gegen sich gelten lassen. Und ob die Erhöhung wirklich willkürlich war (wie Du unten behauptest), möchte ich mal bezweifeln. Vermutlich ist der Kurs des underlyings so aus dem Ruder gelaufen, daß die (nicht realisierten) Verluste substantiell waren, was den margin call ausgelöst hat.

Da hält sich mein Mitleid für den „Kleinanleger“ doch arg in Grenzen.

Laut Broker L wurde die Margin für alle Kunden verdoppelt und die Entscheidung soll von ganz oben gekommen sein - also sollte es nichts mit dem individuellen Depot zu tun haben.

Wieso sollte ein Kleinanleger nicht mit CFD handeln?

Könnte es sein, dass der Broker zu seiner Marginerhöhung aufgrund der AGB berechtigt ist? Wenn ja, müßte man einen Fachanwalt für Kapitalmarktfragen fragen, der sich mit dem komplexen englischen Recht auskennt.

Die etwas abstrusen Fragen standen hier gar nicht zur Diskussion und dienen weder dem Sachverhalt noch sonst irgendwem.

Mittlerweile wissen wir aber, dass es sich um das komplexe englische Recht handelt. Die dort angemessenen bzw. möglichen Schritte sind anders als in D.

Stimmt. Nach angelsächsischem Recht gibt es noch viel weniger Möglichkeiten. Schrieb ich aber auch schon.

Fachanwälte für Kapitalmarktrecht gibt es nicht. Und das englische Recht ist vom Grundsatz her viel einfacher als das deutsche, was solche Fragestellungen angeht. Eine Inhaltskontrolle von AGB gibt es nämlich dort nicht. Vielmehr ist man dort - wieder so ganz grundsätzlich gesprochen - der Ansicht, daß jeder schon selbst wissen muß, was er unterschreibt und mit den Folgen leben muß.

Fachanwälte für Kapitalmarktrecht gibt es nicht; die heißen vielmehr Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht (dies nur als Ergänzung)

Du bist wirklich sympatisch;-) Danke für die Korrektur Deiner falschen Behauptung. Ich hätte Dir nämlich sonst jetzt einige Namen geschickt.

Stimmt. Nach angelsächsischem Recht gibt es noch viel weniger Möglichkeiten. Schrieb ich aber auch schon.