Broker im Ausland, Abgeltungssteuer

Hallo,

ein Bekannter hat ein Depot bei einem ausländischen Broker und zahlt dort keine Abgeltungssteuer. Die muss er selber erkären.
Entgeht dem Staat dadurch nicht Einnahmen in Millionenhöhe wenn das viele nicht machen? Hat der Staat keine Handhabe - zumindest innerhalb der EU - die Existenz solcher Konten abzufragen? Wird sowas bei einer Steuerprüfung gemacht?

Gruss
Marvin

Servus,

die AGS, auch Abgeltungssteuer, ist eine Steuer nach Deutschem Recht. Sofern ein Depot im Ausland geführt wird greift dortiges Recht, bzw. das DBA (doppelbesteuerungsabkommen, so es eines mit diesem Staat gibt). Somit ist es korrekt, dass die Daten selbständig angegeben werden „müssen“, falls der dortige Steuersatz niedriger als die hiesige AGS ist. In diesem Falle würde die dort einbehaltene Steuer nochmals nachgerechnet auf den hiesigen Satz und die Differenz ist noch schuldig. Daher wird bei Deutschen Banken auch eine US-dividende mit 4 multipliziert und dann wieder auf 25 % AGS heruntergebrochen um zu eruieren, was in Deutschland bezahlt werden muss. Vom Ergebnis wird dann die bereits einbehaltene Steuer in den USA abgezogen und die Differenz ist dann noch offen und muss an den zuständigen Fiskus abgeführt werden. Mal 4 ist auch logisch, da 25% Veranlagung USA auf 100% Basiswert AGS aufgerechnet und wieder runtergebrochen werden müssen, damit man einen differenzbetrag erhält und nicht zuviel Steuern zahlt (siehe DBA-Abkommen auf der HP des Bundesminsisteriums für Finanzen / BMF). Allerdings wäre eine Nichtangabe auch ein „Steuerbetrug“. Ausländische Erträge sind somit in der Anlage KAP auszuweisen (wie das geht kann das zuständige FA bzw. ein StB sagen). Prüfungen durch fiskalische Behörden können „natürlich“ auch international erfolgen. Auch gerade hier arbeiten die jeweiligen internationalen Finanzbehörden eng zusammen. Es ist daher immer abzuraten sich einen Vorteil erschleichen zu wollen durch eine ausländische Depotbank. Dies kann ganz schnell nach hinten losgehen, da eine Nichtangabe von ausländischen Kapitalerträgen strafbar ist.

Gruß, Lovetrade

vielen dank für die ausführliche antwort. die beispielrechnung habe ich nicht ganz geschnallt.
noch eine frage:
hat man ein konto im ausland und zahlt dort keine steuern, ist aber mit seinen gesammten gewinnen innerhalb des sparerpauschbetrages, muss man dann trotzdem diese einnahmen angeben?