Hallo,
X hat sich Optionsscheine gekauft, fällig am 17.05.2018. Diese werden an der Nasdaq gehandelt welche bis 22 Uhr mitteleuropäischer Zeit geöffnet ist.
Um 21.48 gibt X einen Verkaufsorder - weil er sich nämlich nicht sicher ist ob der Broker den Optionsschein vor Ende des Verfallstages automatisch veräußert oder ihn einfach verfallen läßt.
Tja, der Order (ohne Limit) zur Schließung der Position wurde übermittelt aber nicht akzeptiert - das ist erst einige Stunden später geschehen - als die Börse schon geschlossen hatte.
Der Optionsschein steht immer noch im Depot (auch mit dem gleichen Wert den er gestern noch hatte) und der Verkaufsorder ist noch nicht ausgeführt - und kann wahrscheinlich auch nicht mehr ausgeführt werden weil der Optionsschein eben verfallen ist.
Der Broker schreibt dass die Börse schon um 21 Uhr geschlossen war - was aber wenig Sinn ergibt da der Nasdaq bekanntlich bis 22 Uhr geöffnet ist.
Mein Vermuten ist eine Softwarepanne seitens des Brokers. Welche rechtlichen Chance hat X sein Geld vom Broker vor Gericht zu erstreiten?
Was es für einen Kleinanleger schwierig macht: Der Broker hat eine Zweigstelle in D, den Unternehmenssitz in NL und aus irgendeinem Grund gilt für das Depot die Rechtslage von GB - wobei das Unternehmen eine Tochtergesellschaft eines der größten Broker der USA ist.
Wer hat einen Tipp?
Gruß und Dank
Desperado